Bitte füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus.
Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.
Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf einen Stand bei der Veranstaltung, auch nicht bei einer Anmeldung im Rahmen der Anmeldefrist.
Bei der Anmeldung werden alle Stände auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung diese Prüfung vor und hat das Recht, darauf basierend Anmeldungen für den Lichtenrader Lichtermarkt abzulehnen.
Es gilt das Prinzip „first come, first served“ bzw. “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Das heißt, die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt. Wenn vor Ende der Anmeldefrist alle Plätze auf dem Gelände vergeben sind, kann der Veranstalter keine Teilnahme garantieren.
Die Zusage für das Betreiben eines Standes bezieht sich lediglich auf die angemeldete Organisation bzw. Person und darf nicht an Dritte übertragen werden.