Tagesordnung - 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mo, 18.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:10 - 22:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Dringlichkeiten      
Ö 2     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 2.1  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 2.2  
Keine Räumung ohne Schlafplatz  
Enthält Anlagen
0380/XX  
Ö 2.3  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 2.4  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 2.5  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee  
Enthält Anlagen
0987/XX  
Ö 2.6  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 2.7  
Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden  
Enthält Anlagen
1022/XX  
Ö 2.8  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 2.9  
„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  
Enthält Anlagen
0927/XX  
Ö 2.10  
Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
0917/XX  
Ö 2.11  
Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern  
Enthält Anlagen
0928/XX  
Ö 2.12  
Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße  
Enthält Anlagen
0920/XX  
Ö 2.13  
Bebauung Hochspannungsweg / Birkhuhnweg  
Enthält Anlagen
1093/XX  
Ö 2.14  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil IV  
Enthält Anlagen
1094/XX  
Ö 2.15  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
Ö 2.16  
App „Gesundes Neukölln“ evaluieren
Enthält Anlagen
0969/XX  
Ö 2.17  
Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen  
Enthält Anlagen
0658/XX  
Ö 2.18  
Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen  
Enthält Anlagen
0981/XX  
Ö 2.19  
Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand
Enthält Anlagen
0984/XX  
Ö 2.20  
fLotte Kommunal Neukölln - nachhaltig mobil mit Lastenrädern  
Enthält Anlagen
1016/XX  
Ö 2.21  
Einrichtung eines Tourismus-Beirates
Enthält Anlagen
1023/XX  
Ö 2.22  
Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben  
Enthält Anlagen
1064/XX  
Ö 2.23  
Dienststellen unter einem Dach  
Enthält Anlagen
1062/XX  
Ö 2.24  
Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung
Enthält Anlagen
0743/XX  
Ö 2.25  
Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten  
Enthält Anlagen
0647/XX  
Ö 2.26  
Tag des guten Lebens in Neukölln unterstützen  
Enthält Anlagen
1014/XX  
Ö 2.27  
Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen
Enthält Anlagen
0918/XX  
Ö 2.28  
Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
1017/XX  
Ö 2.29  
Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen
Enthält Anlagen
0983/XX  
Ö 2.30  
Wohnungsbaupotentiale nutzen  
Enthält Anlagen
1059/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer von „Discountergrundstücken“ gezielt darauf ansprechen. Ziel sollte die weitere Bebauung der Grundstücke durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur, oder auch gewerbliche Flächen sein, um diese nachzuverdichten. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt werden. Im Fokus stehen dabei Grundstücke, die hinsichtlich ihrer Lage und Erschließung grundsätzlich gut für den Wohnungsbau geeignet sind, auf denen sich derzeit aber in eingeschossiger Bauweise errichtete Supermärkte befinden. Das Bezirksamt wird gebeten, eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand zu erstellen. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize soll geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.03.2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer*innen gezielt darauf anzusprechen. Ziel sollte die Nachverdichtung durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur oder auch gewerbliche Flächen sein. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt und eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand erstellt werden. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize sollte geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können.

 

Das durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für die Verwaltung handlungsleitend. Im Zuge des Beschlusses hat das Stadtentwicklungsamt Überlegungen angestellt, durch einen externen Dienstleister Kriterien für ein geordnetes Verfahren entwickeln zu lassen. Der Abschluss des in Auftrag gegebenen Gutachtens hat sich coronabedingt leider verzögert. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten wurden dann am 15.06.2021 in der 50. öffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (TOP 4) vorgestellt. Die sich aus dem Gutachten ergebenen Zielkonflikte zwischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf der einen und dem BVV-Beschluss auf der anderen Seite mündeten in einem aus Sicht der Verwaltung flexibleren und umsetzungsorientierten Alternativvorschlag, welcher ebenfalls in der Ausschusssitzung vorgestellt wurde (siehe hierzu Präsentation zu TOP 4 Wohnraumschaffung durch kombinierte Wohnungsbau- / Einzelhandelsvorhaben). Die Präsentation ist im Internet hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/2021/juni/

 

Im Anschluss an die Vorstellung des Alternativvorschlags wurden die Ausschussmitglieder um ein Meinungsbild gebeten. Die Abstimmung hat dabei ergeben, dass die durch die Verwaltung vorgeschlagene Alternative weiterverfolgt werden soll.

 

Leider hat es seitdem trotz einiger Gespräche keine weitergehenden Planungen durch Eigentümer*innen von Discountergrundstücken gegeben. Dies liegt einerseits an baukonstruktiven / statischen Schwierigkeiten, andererseits an Befürchtungen der Eigentümer*innen an längeren Schließungen der Standorte (siehe hierzu auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 2131/XX, Wohnungsbaupotentiale nutzbar gemacht?).

 

Dazu kommt neben den seit längerem bestehenden Lieferengpässen und Rohstoffknappheit - die durch den Zinsanstieg verursachte generelle Zurückhaltung bei Bauaktivitäten. So hat zum Beispiel der Vorhabenträger des Projektes in der Erkstraße (siehe ebenfalls Antwort zur Mündlichen Anfrage) im Frühjahr 2023 mitgeteilt, dass konzernintern derzeit alle Vorhaben auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Zwischenzeitlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben und durch die BVV in der Sitzung am 30.08.2023 beschlossen. Weitere Informationen dazu stehen hier zur Verfügung:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-staedtebauliche-planungen/zentren-einzelhandel/artikel.886498.php

 

In der Anlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts befindet sich eine Übersicht mit Standorten (Zentrenkonzept 2023 Langfassung, Seiten 213 und 214), bei denen eine Prüfung auf erweiterte Verkaufsflächen ("Großflächigkeit") auch außerhalb von Zentrenbereichen erfolgreich sein könnte. Das ist dann in der Regel die Voraussetzung, unter der sich die Einzelhandelsketten überhaupt mit dem Thema Nachverdichtung und Nutzungsmischung auf ihren Grundstücken befassen. Es ist allerdings nicht zwingend so, dass im Rahmen von potenziellen Aufstockungen dann ausschließlich Wohnungen entstehen. Das muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft und verhandelt werden. Die Prüfschritte zur Bewertung können ab Seite 199 ff. eingesehen werden.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es insgesamt sechs Vorhaben, bei denen mit Einzelhandelsbetreibern über eine Kombination von Handel und Wohnen gesprochen wird. Hierbei handelt es sich um drei an Bestandsstandorten und drei Neubauvorhaben. Eines der Neubauvorhaben wurde kürzlich genehmigt. Die anderen Vorhaben stagnieren aus den genannten Gründen. Darüber hinaus sieht das Bezirksamt insoweit keine weiteren Möglichkeiten zur Realisierung entsprechender Wohnungsbaupotentiale. Sollten sich neue Optionen ergeben, wird das Bezirksamt von sich aus tätig werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 16.01.2024

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.6 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    14.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Morsbach begründet den Antrag. Herr Wittke begrüßt diesen ausdrücklich und erklärt den Beitritt für die Gruppe der FDP.

 

Herr BzStR Biedermann berichtet dazu, dass der Bezirk mit mehreren Betreibern dazu bereits in Verhandlungen steht. Knackpunkte sind hier der Anteil preis- und belegungsgebundenen Wohnraums auf der einen Seite und die der Erweiterung der Verkaufsflächen auf der anderen Seite.

 

Das von der BVV beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für die Verwaltung dabei handlungsleitend. Derzeit gibt es Überlegungen, durch einen externen Dienstleister Kriterien für ein geordnetes Verfahren entwickeln zu lassen. Herr Groth weist abschließend darauf hin, dass die Einzelhandelsbetreiber oft nicht Eigentümer des Grundstücks sind.

 

Die Vorsitzende fasst kurz zusammen, dass die Verwaltung hier schon tätig ist und der Intention des Antrags folgt. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bitte sie um Abstimmung.

 

Im Ergebnis wird der Antrag einstimmig angenommen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.16 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.30 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer von „Discountergrundstücken“ gezielt darauf ansprechen.

Ziel sollte die weitere Bebauung der Grundstücke durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur, oder auch gewerbliche Flächen sein, um diese nachzuverdichten.

Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt werden.

Im Fokus stehen dabei Grundstücke, die hinsichtlich ihrer Lage und Erschließung grundsätzlich gut für den Wohnungsbau geeignet sind, auf denen sich derzeit aber in eingeschossiger Bauweise errichtete Supermärkte befinden. Das Bezirksamt wird gebeten, eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand zu erstellen.

Zur Schaffung zusätzlicher Anreize soll geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.

   
    24.01.2024 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.03.2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer*innen gezielt darauf anzusprechen. Ziel sollte die Nachverdichtung durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur oder auch gewerbliche Flächen sein. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt und eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand erstellt werden. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize sollte geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können.

 

Das durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für die Verwaltung handlungsleitend. Im Zuge des Beschlusses hat das Stadtentwicklungsamt Überlegungen angestellt, durch einen externen Dienstleister Kriterien für ein geordnetes Verfahren entwickeln zu lassen. Der Abschluss des in Auftrag gegebenen Gutachtens hat sich coronabedingt leider verzögert. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten wurden dann am 15.06.2021 in der 50. öffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (TOP 4) vorgestellt. Die sich aus dem Gutachten ergebenen Zielkonflikte zwischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf der einen und dem BVV-Beschluss auf der anderen Seite mündeten in einem aus Sicht der Verwaltung flexibleren und umsetzungsorientierten Alternativvorschlag, welcher ebenfalls in der Ausschusssitzung vorgestellt wurde (siehe hierzu Präsentation zu TOP 4 – Wohnraumschaffung durch kombinierte Wohnungsbau- / Einzelhandelsvorhaben). Die Präsentation ist im Internet hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/2021/juni/

 

Im Anschluss an die Vorstellung des Alternativvorschlags wurden die Ausschussmitglieder um ein Meinungsbild gebeten. Die Abstimmung hat dabei ergeben, dass die durch die Verwaltung vorgeschlagene Alternative weiterverfolgt werden soll.

 

Leider hat es seitdem trotz einiger Gespräche keine weitergehenden Planungen durch Eigentümer*innen von Discountergrundstücken gegeben. Dies liegt einerseits an baukonstruktiven / statischen Schwierigkeiten, andererseits an Befürchtungen der Eigentümer*innen an längeren Schließungen der Standorte (siehe hierzu auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 2131/XX, Wohnungsbaupotentiale nutzbar gemacht?).

 

Dazu kommt – neben den seit längerem bestehenden Lieferengpässen und Rohstoffknappheit - die durch den Zinsanstieg verursachte generelle Zurückhaltung bei Bauaktivitäten. So hat zum Beispiel der Vorhabenträger des Projektes in der Erkstraße (siehe ebenfalls Antwort zur Mündlichen Anfrage) im Frühjahr 2023 mitgeteilt, dass konzernintern derzeit alle Vorhaben auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Zwischenzeitlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben und durch die BVV in der Sitzung am 30.08.2023 beschlossen. Weitere Informationen dazu stehen hier zur Verfügung:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-staedtebauliche-planungen/zentren-einzelhandel/artikel.886498.php

 

In der Anlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts befindet sich eine Übersicht mit Standorten (Zentrenkonzept 2023 Langfassung, Seiten 213 und 214), bei denen eine Prüfung auf erweiterte Verkaufsflächen ("Großflächigkeit") auch außerhalb von Zentrenbereichen erfolgreich sein könnte. Das ist dann in der Regel die Voraussetzung, unter der sich die Einzelhandelsketten überhaupt mit dem Thema Nachverdichtung und Nutzungsmischung auf ihren Grundstücken befassen. Es ist allerdings nicht zwingend so, dass im Rahmen von potenziellen Aufstockungen dann ausschließlich Wohnungen entstehen. Das muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft und verhandelt werden. Die Prüfschritte zur Bewertung können ab Seite 199 ff. eingesehen werden.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es insgesamt sechs Vorhaben, bei denen mit Einzelhandelsbetreibern über eine Kombination von Handel und Wohnen gesprochen wird. Hierbei handelt es sich um drei an Bestandsstandorten und drei Neubauvorhaben. Eines der Neubauvorhaben wurde kürzlich genehmigt. Die anderen Vorhaben stagnieren aus den genannten Gründen. Darüber hinaus sieht das Bezirksamt insoweit keine weiteren Möglichkeiten zur Realisierung entsprechender Wohnungsbaupotentiale. Sollten sich neue Optionen ergeben, wird das Bezirksamt von sich aus tätig werden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 16.01.2024

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 2.31  
Bauende informieren – Umweltsituation verbessern
Enthält Anlagen
0982/XX  
Ö 2.32  
Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose  
Enthält Anlagen
1162/XX  
Ö 2.33  
Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen  
Enthält Anlagen
1163/XX  
Ö 2.34  
Neuköllner Queerbeauftragte*  
Enthält Anlagen
1165/XX  
Ö 2.35  
Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
1166/XX  
Ö 2.36  
Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware  
Enthält Anlagen
1167/XX  
Ö 2.37  
Vergabe von Bau- und Sanierungsaufträgen  
Enthält Anlagen
1164/XX  
Ö 2.38  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1168/XX  
Ö 2.39  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V  
Enthält Anlagen
1169/XX  
Ö 2.40  
Schuldistanz oder Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0968/XX  
Ö 2.41  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1028/XX  
Ö 2.42  
Rund um das Fahrrad  
Enthält Anlagen
1029/XX  
Ö 2.43  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 2.44  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 2.45  
Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden  
Enthält Anlagen
1026/XX  
Ö 2.46  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1027/XX  
Ö 2.47  
Ausweichstandort für das Blueberry Inn  
Enthält Anlagen
0854/XX  
Ö 2.48  
Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung?  
Enthält Anlagen
1018/XX  
Ö 2.49  
Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum  
Enthält Anlagen
0974/XX  
Ö 2.50  
Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten  
Enthält Anlagen
0971/XX  
Ö 2.51  
Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen  
Enthält Anlagen
0980/XX  
Ö 2.52  
Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen  
Enthält Anlagen
1079/XX  
Ö 2.53  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
Ö 2.54  
Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden
Enthält Anlagen
0839/XIX  
Ö 2.55  
Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube  
Enthält Anlagen
0989/XIX  
Ö 2.56  
Asbestregister und -sanierung durchführen
Enthält Anlagen
0023/XX  
Ö 2.57  
Konzept zur Übernahme von Mietschulden
Enthält Anlagen
0134/XX  
Ö 2.58  
Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin
Enthält Anlagen
0260/XX  
Ö 2.59  
Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten  
Enthält Anlagen
0368/XX  
Ö 2.60  
Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen  
Enthält Anlagen
0433/XX  
Ö 2.61  
Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ
Enthält Anlagen
0459/XX  
Ö 2.62  
Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  
Enthält Anlagen
0521/XX  
Ö 2.63  
Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
Enthält Anlagen
0846/XX  
Ö 2.64  
Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit  
Enthält Anlagen
0855/XX  
Ö 2.65  
Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“)  
Enthält Anlagen
0925/XX  
Ö 2.66  
Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)  
Enthält Anlagen
0926/XX  
               
 
 

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