Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0908/XX
Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss in absehbarer Zeit zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und auf Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.
-Zwischenbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.
Die für das Handeln auf dem Gebiet des Kinderschutzes zuständige Abteilung Jugend und Gesundheit geht derzeit nicht davon aus, dass Bundes- oder Landesgesetze geändert werden müssen. Die für den Schutz des Kindeswohls erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind vorhanden und werden regelmäßig von den zuständigen Behörden angewendet.
Entscheidend ist vielmehr die Definition der Kindeswohlgefährdung, die bislang mit Blick auf ein dauerhaft kriminelles familiäres Umfeld nicht hinreichend geschärft ist. Bundesweit gibt es dazu nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln keine nennenswerten Erkenntnisse. Die Abteilung Jugend und Gesundheit prüft daher, inwieweit das kriminelle Handeln (von Teilen) einschlägig bekannter Familien Auswirkungen auf das Kindeswohl haben kann. Diese Prüfung nimmt aufgrund der vollkommen neuen Betrachtung sowie der erforderlichen Verknüpfung von Erkenntnissen aus juristischen und kinderpsychologischen Fachbereichen weitere Zeit in Anspruch.
Berlin-Neukölln, den 19. November 2019
___________________ _____________________ Martin Hikel Falko Liecke
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Bundes- und Landesebene verändert werden müssen, um Kinder und Jugendliche aus kriminellen Clanstrukturen herauszuholen.
Bereits mit Zwischenbericht vom 19. November 2019 wurde der Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt, dass die für das Handeln auf dem Gebiet des Kinderschutzes zuständige Abteilung Jugend und Gesundheit derzeit nicht davon ausgehe, dass Bundes- oder Landesgesetze geändert werden müssten. Die für den Schutz des Kindeswohls erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind demnach vorhanden und würden regelmäßig von den zuständigen Behörden angewendet. Entscheidend sei vielmehr die Definition der Kindeswohlgefährdung, die bislang mit Blick auf ein dauerhaft kriminelles familiäres Umfeld nicht hinreichend geschärft sei. Bundesweit gäbe es dazu nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln keine nennenswerten Erkenntnisse. Die Abteilung Jugend und Gesundheit prüfe daher, inwieweit das kriminelle Handeln (von Teilen) einschlägig bekannter Familien Auswirkungen auf das Kindeswohl haben könne. Ebenso wurde mitgeteilt, dass diese Prüfung aufgrund der vollkommen neuen Betrachtung sowie der erforderlichen Verknüpfung von Erkenntnissen aus juristischen und kinderpsychologischen Fachbereichen weitere Zeit in Anspruch nähme.
Mittlerweile haben unter der Federführung von Bezirksstadtrat Falko Liecke mehrere Treffen entsprechender Experten stattgefunden. Die Auffassung, dass keine mit erheblichem Aufwand und unklaren Erfolgsaussichten verbundenen Änderungen von Rechtsnormen erforderlich sind, hat sich verfestigt. Der darüberhinausgehende Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Kindeswohls im kriminellen familiären Umfeld wird derzeit in der Expertengruppe weiter erörtert.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 03. August 2021
___________________ _____________________ Martin Hikel Falko Liecke |
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