Drucksache - 0927/XX  

 
 
Betreff: „Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPSoziales und Bürgerdienste
Verfasser:Leppek, RolandSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
17.10.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.11.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
08.01.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.03.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt 1
Überweisung SGO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Berliner Senat bei der Planung und Einführung eines sogenannten „Solidarischen Grundeinkommens“r folgende Maßgaben einzusetzen:

 

  • Ein vom Senat zu schaffender zweiter oder sozialer Arbeitsmarkt soll sich vorrangig an Menschen im Regelkreis des SGB II richten, die seit Jahren in diesem verharren.
  • Der Senat, die Bezirke und andere Träger dürfen das „Solidarische Grundeinkommen“ nicht dazu nutzen, bisher tariflich bezahlte Arbeitsplätze in den zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt zu verschieben. Es müssen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Die öffentlich geförderten Arbeitsplätze sind arbeitsmarktnah zu gestalten oder zumindest in der Lage sein, die Beschäftigten an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Dazu muss ggf. mit den arbeitsmarkpolitischen Akteuren in Berlin die Positivliste überarbeitet bzw. ergänzt werden.
  • Eine sozialpädagogische und ggf. psychologische Betreuung der Beschäftigten ist sicherzustellen.
  • Die Verbindlichkeit von Tätigkeiten im zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt ist zu prüfen.
  • Das „Solidarische Grundeinkommen“ ist für den Berliner Haushalt möglichst kostenneutral zu gestalten. Es sollten vorrangig Mittel des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung und dem zuständigen Ausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

Begründung:

Laut Berichterstattung plant der Senat, das sog. „Solidarische Grundeinkommen“ ab nächstem Jahr zu testen. Angeblich soll es sich an Bezieher von Arbeitslosengeld I richten, die Gefahr laufen, in „Hartz IV“ zu fallen. In Anbetracht des Fachkräftemangels, ist dies die falsche Zielgruppe, da diese durch Fortbildungen und andere geeignete Maßnahmen momentan zügig in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar sein sollte. Dagegen gibt es in den Berliner Jobcentern, besonders auch in Neukölln, immer noch viel zu viele Kunden (sog. „rtefälle), die seit Jahren im System verharren. Diese konnten auch in keiner Weise von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren und sind deshalb vorrangig zu fördern.

 

Die bisher mit zweiten Arbeitsmärkten gemachten Erfahrungen zeigen, dass es immer wieder Kommunen und Träger gab und gibt, die sich mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Fördergelder ihrer tariflichen und daseinsfürsorglichen Verpflichtungen entziehen. Dies ist zu vermeiden.

 

Damit sich für die Teilnehmer kein „Drehtüreffekt“ wie bei bisherigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergibt, sollten sich die Tätigkeiten nah an denen des ersten Arbeitsmarktes orientieren. Aufgrund der positiven Lage auf dem Arbeitsmarkt auch in Berlin, bestehen momentan gute Chancen, bei den Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk eine vorsichtige Ausweitung der Tätigkeiten der Positivliste zu erreichen.

 

Da die langjährigen Bezieher von Arbeitslosengeld II oftmals erhebliche und multiple Problemlagen aufweisen, ist ein nachhaltiger Erfolg nur mit begleitenden sozialpädagogischen und psychologischen Maßnahmen zu erreichen.

 

Die Bundesregierung plant momentan das arbeitsmarktpolitische Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit einem Volumen von voraussichtlich 4 Milliarden Euro. Dieses soll sich jedoch an Arbeitslose richten, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen haben. Damit re das Programm für das „Solidarische Grundeinkommen“ ungeeignet und müsste aus dem Berliner Haushalt finanziert werden.

 
 

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