Drucksache - 0987/XX  

 
 
Betreff: Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schröter, SteffenPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
14.11.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
12.12.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.03.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SGO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für eine bessere Durchquerung aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Buslinie 271+744 in der Groß-Ziethener Chaussee ab Ecke Perlhuhnweg in Richtung Zittauer Straße einzusetzen. Dies sollte durch ein Parkplatz-Verkehrszeichen Nr. 315-55 (Parken halb auf dem Gehweg) ab Perlhuhnweg in Richtung Zittauer Strasse (bis zum bestehenden Parkverbotsbereich) erzielt werden.

 

Begründung:

Zur Zeit wird der Durchgangsverkehr durch parkende PKW´s in der Groß-Ziethener Chaussee ab Ecke Perlhuhnweg in Richtung Zittauer Straße stark behindert. Sei es durch Eltern, die ihre Kinder von der Schliemann Grundschule abholen oder sei es durch Anwohner der Groß-Ziethener Chaussee. Abhilfe könnte die Erlaubnis schaffen, dass PKWs mittels Parkplatz-Verkehrszeichen Nr. 315-55 auf einem Streifen parken dürfen, der nicht als Radweg und Fußngerweg genutzt wird. Der Radverkehr und Fußngerverkehr wird nicht beeinträchtigt, weil zwischen Straße und bestehenden Radweg ein Stück ungenutzt ist. So kommt der öffentliche Nahverkehr, hier Buslinie 271+744 nur in Schritttempo voran, weil parkende Fahrzeuge die Groß-Ziethener Chaussee in diesem Bereich verstopfen.

 
 

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