Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1059/XX
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer von „Discountergrundstücken“ gezielt darauf ansprechen. Ziel sollte die weitere Bebauung der Grundstücke durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur, oder auch gewerbliche Flächen sein, um diese nachzuverdichten. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt werden. Im Fokus stehen dabei Grundstücke, die hinsichtlich ihrer Lage und Erschließung grundsätzlich gut für den Wohnungsbau geeignet sind, auf denen sich derzeit aber in eingeschossiger Bauweise errichtete Supermärkte befinden. Das Bezirksamt wird gebeten, eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand zu erstellen. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize soll geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.03.2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, Wohnungsbaupotentiale von Discountergrundstücken in Neukölln zu eruieren und die Eigentümer*innen gezielt darauf anzusprechen. Ziel sollte die Nachverdichtung durch Errichtung von Geschosswohnungsbau, sozialer Infrastruktur oder auch gewerbliche Flächen sein. Die bisherigen Gesprächserkenntnisse zwischen dem Senat und den Discounterkonzernen sollten berücksichtigt und eine Liste mit Flächenangaben, planungsrechtlichen Voraussetzungen, Zahl der möglichen Wohneinheiten sowie Verhandlungsstand erstellt werden. Zur Schaffung zusätzlicher Anreize sollte geprüft werden, ob in begründeten Einzelfällen erweiterte Verkaufsflächen genehmigt werden können.
Das durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für die Verwaltung handlungsleitend. Im Zuge des Beschlusses hat das Stadtentwicklungsamt Überlegungen angestellt, durch einen externen Dienstleister Kriterien für ein geordnetes Verfahren entwickeln zu lassen. Der Abschluss des in Auftrag gegebenen Gutachtens hat sich coronabedingt leider verzögert. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten wurden dann am 15.06.2021 in der 50. öffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (TOP 4) vorgestellt. Die sich aus dem Gutachten ergebenen Zielkonflikte zwischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf der einen und dem BVV-Beschluss auf der anderen Seite mündeten in einem aus Sicht der Verwaltung flexibleren und umsetzungsorientierten Alternativvorschlag, welcher ebenfalls in der Ausschusssitzung vorgestellt wurde (siehe hierzu Präsentation zu TOP 4 – Wohnraumschaffung durch kombinierte Wohnungsbau- / Einzelhandelsvorhaben). Die Präsentation ist im Internet hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/2021/juni/
Im Anschluss an die Vorstellung des Alternativvorschlags wurden die Ausschussmitglieder um ein Meinungsbild gebeten. Die Abstimmung hat dabei ergeben, dass die durch die Verwaltung vorgeschlagene Alternative weiterverfolgt werden soll.
Leider hat es seitdem trotz einiger Gespräche keine weitergehenden Planungen durch Eigentümer*innen von Discountergrundstücken gegeben. Dies liegt einerseits an baukonstruktiven / statischen Schwierigkeiten, andererseits an Befürchtungen der Eigentümer*innen an längeren Schließungen der Standorte (siehe hierzu auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 2131/XX, Wohnungsbaupotentiale nutzbar gemacht?).
Dazu kommt – neben den seit längerem bestehenden Lieferengpässen und Rohstoffknappheit - die durch den Zinsanstieg verursachte generelle Zurückhaltung bei Bauaktivitäten. So hat zum Beispiel der Vorhabenträger des Projektes in der Erkstraße (siehe ebenfalls Antwort zur Mündlichen Anfrage) im Frühjahr 2023 mitgeteilt, dass konzernintern derzeit alle Vorhaben auf den Prüfstand gestellt werden.
Zwischenzeitlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben und durch die BVV in der Sitzung am 30.08.2023 beschlossen. Weitere Informationen dazu stehen hier zur Verfügung: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/weitere-staedtebauliche-planungen/zentren-einzelhandel/artikel.886498.php
In der Anlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts befindet sich eine Übersicht mit Standorten (Zentrenkonzept 2023 Langfassung, Seiten 213 und 214), bei denen eine Prüfung auf erweiterte Verkaufsflächen ("Großflächigkeit") auch außerhalb von Zentrenbereichen erfolgreich sein könnte. Das ist dann in der Regel die Voraussetzung, unter der sich die Einzelhandelsketten überhaupt mit dem Thema Nachverdichtung und Nutzungsmischung auf ihren Grundstücken befassen. Es ist allerdings nicht zwingend so, dass im Rahmen von potenziellen Aufstockungen dann ausschließlich Wohnungen entstehen. Das muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft und verhandelt werden. Die Prüfschritte zur Bewertung können ab Seite 199 ff. eingesehen werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es insgesamt sechs Vorhaben, bei denen mit Einzelhandelsbetreibern über eine Kombination von Handel und Wohnen gesprochen wird. Hierbei handelt es sich um drei an Bestandsstandorten und drei Neubauvorhaben. Eines der Neubauvorhaben wurde kürzlich genehmigt. Die anderen Vorhaben stagnieren aus den genannten Gründen. Darüber hinaus sieht das Bezirksamt insoweit keine weiteren Möglichkeiten zur Realisierung entsprechender Wohnungsbaupotentiale. Sollten sich neue Optionen ergeben, wird das Bezirksamt von sich aus tätig werden.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 16.01.2024
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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