Drucksache - DS/1490/V  

 
 
Betreff: Fehlende Kitaplätze im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.10.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Kitaplätze fehlen im Bezirk in diesem Jahr?
     
  2. Welche Alternativen werden den Eltern angeboten?
     
  3. Wie viele Klagen gibt es in diesem Jahr bzw. wie viele Klagen sind noch anhängend aus den letzten Jahren?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Kitaplätze fehlen im Bezirk in diesem Jahr?

 

Zum Auswertungsstichtag 30.06.2019 stellte sich die Platzsituation in den Kindertagesstätten wie folgt dar:

 

Plätze laut Betriebserlaubnis:15.798

davon durch die Träger angebotene Plätze:15.120

davon belegte Plätze:14.980

 

Die Differenz zwischen den Plätzen laut Betriebserlaubnis und den angebotenen Plätzen betrug 858 Plätze. Die Träger schöpfen die Platzkapazitäten lt. Betriebserlaubnis aus unterschiedlichen Gründen nicht aus. Hauptgründe sind:

 

  • fehlendes Fachpersonal,
  • verfügbare Plätze entsprechen nicht der Nachfrage
  • Baumaßnahmen

 

Darüber hinaus bestätigte auch die Auswertung der Daten der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie vom 31.12.2018, zur bezirksübergreifenden Inanspruchnahme von Kitaplätzen, dass der Nachfragedruck aus anderen Bezirken auf Plätze in Friedrichshain-Kreuzberger Kitas anhält.

Jahr

Anzahl

 

12/2017

3452 Kinder

mit Wohnsitz in anderen Bezirken werden in Friedrichshain-Kreuzberg betreut

 

2365 Kinder

mit Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg werden in anderen Bezirken betreut

Differenz

1087 Kinder

Werden mehr aus anderen Bezirken in Friedrichshain-Kreuzberg betreut als Kinder aus Friedrichshain-Kreuzberg in anderen Bezirken

12/2018

3676 Kinder

mit Wohnsitz in anderen Bezirken werden in Friedrichshain-Kreuzberg betreut

 

2536 Kinder

mit Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg werden in anderen Bezirken betreut

Differenz

1140 Kinder

Werden mehr aus anderen Bezirken in Friedrichshain-Kreuzberg betreut als Kinder aus Friedrichshain-Kreuzberg in anderen Bezirken

 

Diese Platzkapazitäten fehlen bei der bedarfsgerechten Versorgung mit Kitaplätzen von Kindern mit Wohnort Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Aktuell wird für den Jugendhilfeausschuss im Dezember die Maßnahmenplanung-Kindertagesbetreuung aktualisiert und der Umsetzungsstand mit den Trägern abgestimmt. Im Ergebnis kann eingeschätzt werden, ob sich das fehlende Angebot weiter erhöht.

 

  1. Welche Alternativen werden den Eltern angeboten?

 

Die fehlende Verfügbarkeit von Platzkapazitäten kann nicht kompensiert werden. Dies führt zu rückläufigen Betreuungsquoten, d.h. es können Kinder nicht in eine Kita aufgenommen werden.

 

Die Senatsverwaltungr Bildung, Jugend und Familie führt dazu in der DS 18/1405 des Abgeordnetenhauses „Erster Bericht über die Bedarfsentwicklung und Fachkräfteausstattung in den Kindertagesstätten Drucksache 18/0700 (II.B.68b) unter 2.3.6. -Betreuungsquoten- aus:

Trotz der umgesetzten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Kinderbetreuung (bspw. Beitragsfreiheit, Teilzeitplatz, Qualitätsverbesserung) sind Betreuungsquoten rückläufig. Jedoch sind die rückläufigen Betreuungsquoten nicht auf die fehlende Nachfrage zurückzuführen sondern insbesondere auf die Fachkräftesituation.“

 

Folgende Maßnahmen wurden durch das Land Berlin u.a. veranlasst, um kurzfristig Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen:

Platzgewinnungsprogramm: Prämien für zusätzliche Plätze

Damit Kitas ihre Betriebserlaubnisse besser ausschöpfen, wurde für das erste Halbjahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 das sogenannte Platzgewinnungsprogramm aufgelegt (Volumen: 2 × 7,5 Mio. Euro). Für jeden zusätzlichen Platz, den Kitas in diesem Zeitraum im Vergleich mit dem Vorjahresmonat anbieten und belegen, erhalten sie 250 Euro pro Monat und Kind als Prämienzahlung.

Hintergrund: Beim Vergleich der betriebserlaubten und tatsächlich angebotenen Plätze ergibt sich berlinweit eine Differenz von rund 10 000 Plätzen. Gründe dafür sind Bauarbeiten, bestimmte pädagogische Konzepte und Fachkräftemangel. Hier sieht die Senatsverwaltung noch Platzreserven.

Vermittlungshilfe im Rahmen angebotener Plätze

 

Eltern können das Jugendamt beauftragen, ihnen bei der Suche nach einem Kitaplatz behilflich zu sein. Sie füllen ein Formular aus, und willigen ein, dass ihre Daten an Kitaträger weitergegeben werden. Das Jugendamt vermittelt alle angebotenen freien Plätze. Dafür werden jeden Monat alle Friedrichshain-Kreuzberger Einrichtungen abgefragt und gleichzeitig aufgefordert, Überbelegungsmöglichkeiten zu prüfen und anzumelden.

Besondere Bedarfslagen (Sprachförderbedarf, Kinder in Gemeinschaftsunterkünften, Bedarf an Betreuung wegen  notwendiger erzieherischer Hilfe zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung) werden  bei der Belegung freier Plätze in Kitas des Eigenbetriebs berücksichtigt. Dazu werden ebenfalls monatlich Bedarfsmeldungen vom Jugendamt an den Eigenbetrieb  Kindergärten City gesendet.

 

Selbstorganisierte Betreuung

 

Eltern, die die Möglichkeit haben, im Bekannten- oder Verwandtenkreis übergangsweise eine Betreuung zu organisieren, werden in ihren finanziellen Aufwendungen dafür unterstützt.

Informationen dazu erhalten Eltern im Jugendamt und auch auf der folgenden Internetseite: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/artikel.231635.php .

 

Es wird eine Vereinbarung über die Zahlung eines Aufwendungsersatzes für selbstbeschaffte Kindertagesbetreuung zwischen den Eltern (Personensorgeberechtigten) und dem Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg abgeschlossen. Zur Erstattung der entstandenen Kosten muss dem Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg eine Rechnung der Betreuungsperson über die Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung vorgelegt werden.

Eine Vorauszahlung durch das Jugendamt erfolgt nicht. Die Aufwendungen müssen der Höhe nach verhältnismäßig und angemessen sein. Die Angemessenheit bezieht sich auf die tägliche Dauer der Betreuung (maximal die laut Kitagutschein zuerkannte Betreuungsdauer).

Bei Betreuung durch Verwandte werden Aufwendungen höchstens bis zur Höhe des Kostensatzes entsprechend der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege übernommen. Für die Betreuung durch andere Personen dürfen  die Kosten die Aufwendung des Landes Berlin für einen Kitaplatz nicht überschreiten.

Die Finanzierung endet, sobald das Jugendamt einen belegbaren Platz nachweisen kann und spätestens zum Beginn des nächsten Kitajahres.

Die Ausgaben des Jugendamtes für den Aufwendungsersatz werden in der Regel durch die Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert.

 

  1. Wie viele Klagen gibt es in diesem Jahr bzw. wie viele Klagen sind noch anhängend aus den letzten Jahren?

Momentan sind noch zehn Kita-Verfahren anhängig, davon fünf aus diesem und fünf aus dem letzten Jahr. Die Verfahren aus dem letzten Jahr sind allerdings nur noch „übriggebliebene“ Klagen, die seitens der Kläger nicht beendet wurden. Diese Kinder haben bereits alle einen Platz.

 

In diesem Jahr gab es Klagen/Eilverfahren von insgesamt 20 Kindern.

 

 
 

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