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Drucksache - DS/1069/V
BVV 28.11.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert die Gutachten von SenUVK zur humantoxikologischen Relevanz/ mögliche Gesundheitsgefährdung von Altlasten in Gewässern der Rummelsburger Bucht der BVV zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Rahmen der Sanierung Westufer in diesem Winter durchzuführen sind.
Die 45 Millionen Euro für die Sanierung des Westufers sollen um keinem Umstand verfallen.
Begründung
Die extreme Gesundheitsgefährdung aller Anlieger*innen der Rummelsburger Bucht ist ein nicht akzeptabler Fakt und muss schnellstmöglich beendet werden.
ÄA FDP Ersetze „BVV“ durch „Bevölkerung“ Antragsteller übernimmt
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert die Gutachten von SenUVK zur humantoxikologischen Relevanz/ mögliche Gesundheitsgefährdung von Altlasten in Gewässern der Rummelsburger Bucht der BVV und der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Rahmen der Sanierung Westufer in diesem Winter durchzuführen sind.
Die 45 Millionen Euro für die Sanierung des Westufers sollen um keinem Umstand verfallen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 06.12.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert die Gutachten von SenUVK zur humantoxikologischen Relevanz/ mögliche Gesundheitsgefährdung von Altlasten in Gewässern der Rummelsburger Bucht der BVV und der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, sobald sie vorliegen.
Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Rahmen der Sanierung Westufer in diesem Winter durchzuführen sind.
BVV 12.12.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert die Gutachten von SenUVK zur humantoxikologischen Relevanz/ mögliche Gesundheitsgefährdung von Altlasten in Gewässern der Rummelsburger Bucht der BVV und der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, sobald sie vorliegen.
Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Rahmen der Sanierung Westufer in diesem Winter durchzuführen sind.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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