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Drucksache - DS/1052/V
Ich frage das Bezirksamt:
BezBmin Frau Herrmann in Vertretung für BezStR Herrn Mildner-Spindler
zu Frage 1: Leerstandsanträge hatten wir von 2017 bis 2018 680. Abrissanträge für den gleichen Zeitraum vier, Anträge Ferienwohnung zwei, Anträge Zweckentfremdung 45.
zu Frage 2: 625 Genehmigungen wurden erteilt, und zwar 615 für Leerstandsanträge, zwei für Ferienwohnungen, da Ersatzwohnungen gestellt worden sind, acht für Zweckentfremdung. Gewerbliche Nutzung von Wohnraum 20 Ablehnungen hat es gegeben, sechs für Leerstandsanträge, null für Ferienwohnungen und 14 für Zweckentfremdung.
zu Frage 3: Im Zeitraum 2017 bis 2018 konnten 193 Wohnungen wieder Wohnzwecken zugeführt werden. Die Differenzen zwischen den Anträgen und den erteilten Bescheiden resultieren daraus, dass Anträge noch nicht abschließend bearbeitet sind bzw. dass Anträge, die bereits 2016 gestellt wurden, erst in den Folgejahren beschieden wurden. Eine differenzierte Erhebung lässt die Datenbank zurzeit nicht zu. Bei der Beantwortung dieser Anfrage wurden alle Verfahren im Zusammenhang mit der Beantragung einer Registriernummer nicht berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um die seit Mai d. J. nach Gesetz mögliche Nutzung von eigenem Wohnraum zur zeitlich befristeten Vermietung.
Herr Schwarze: Und zwar weiß ich nicht, ob die Nachfrage beantwortet werden kann, aber vielleicht steht das ja in den Unterlagen irgendwo noch angehängt, wie viele Anträge denn auf Registrierungsnummer gestellt worden sind, wenn die da jetzt nicht mit aufgelistet sind. Das würde mich noch interessieren.
zu Nachfrage 1: Nein, das liegt nicht bei, aber das ist ja jetzt ganz gut, dann können wir es einfach ans Protokoll mit anlegen. |
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