Drucksache - DS/0382/V  

 
 
Betreff: Lärmschutz jetzt! Kein Tourismus auf den Rücken der Anwohner*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Nöll, OliverJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
17.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB)      
06.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden zurückgezogen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
30.01.2018 
Öffentliche Sitzung der Ausschüsse StadtBW, UVKI und WiOEB vertagt   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
06.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0382/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zunächst im Rahmen eines Modellversuchs, schnellstmöglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betrieb der Außengastronomie in folgenden Gebieten einschränkt:

 

-          gesamte Simon-Dach-Straße

-          Boxhagener Platz

-          Krossener Straße (zwischen Simon-Dach-Straße und Gärtnerstraße)

-          Grünberger Straße (zwischen Simon-Dach-Straße und rtnerstraße)

-          Sonntagstraße (zwischen Böcklinstraße und Neue Bahnhofsstraße)

-          Neue Bahnhofstraße (Zwischen Sonntagstraße und Boxhagener Straße)

-          Lenbachstraße (Zwischen Simplonstraße und Boxhagener Straße)

 

Die Einschränkung der Allgemeinverfügung sollte beinhalten:

 

-          Die Angebote der Außengastronomie sind ausnahmslos um 23:00 Uhr (wochentags), bzw. 01:00 Uhr (Wochenende, Feiertage) zu schließen.

-          Die außengastronomischen Anlagen sind gegen einen individuellen Gebrauch zu sichern (abschließen, in Räumlichkeiten verbringen).

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich im ständigen Benehmen mit dem zuständigen Polizeiabschnitt über die Durchsetzung der Verfügung zu verständigen.

 

Eine umfassende Evaluierung dieses Modellversuches, unter Einbeziehung der Anwohner*innen und den Gewerbetreibenden, wird der BVV nach Abschluss der Maßnahme vorgestellt.

 

 

Begründung:

 

Sowohl die von Amtsseite veranlassten Lärmemissionsmessungen, als auch individuelle Messungen von Anwohner*innen zeigen deutlich, dass in den genannten Bereichen erhebliche Belastungen für die dort lebenden Menschen zu verzeichnen sind. Wenn Lärmemissionen deutlich über 80 dB gemessen werden, sind weder Aussagen hilfreich, dass diese „nicht ausschließlich der Außengastronomie zuzuordnen seien“, noch dass aufgrund der fehlenden „individuellen Zuordnung zu einzelnen Betrieben“ Maßnahmen nicht sinnvoll erscheinen.  Die reale Situation und das faktische Erleben der Bewohner*innen zeigt deutlich, dass es einen kausalen Zusammenhang mit der ausufernden Außengastronomie und dem Zunehmen der Lärmbelastung in den Sommermonaten gibt.

 

Weder die Sondernutzungsverordnung, noch die geltenden Regelungen des Lärmschutzes sind individuell durchsetzbar. Eine Allgemeinverfügung bietet den Vorteil der einfacheren Handhabung und Kontrolle.

 

Diese Maßnahmen zunächst räumlich und zeitlich begrenzt als Modellversuch zu etablieren erscheint sinnvoll, um die Effekte einer solchen Verfügung überprüfen zu können. Die Ergebnisse sind in ein umfassendes Konzept zu überführen, welches alle Regelungen über Amts- und Zuständigkeitsgrenzen im Bezirksamt hinweg betrachtet, die dazu geeignet scheinen, eine für die jeweiligen Kieze passende Regelung zu finden: Während wir weder dem in den Kiezen verankerten Klein- und Kleinstgewerbe die Existenzgrundlage entziehen wollen oder dort eingreifen müssen, wo sich Gastronomie und Anwohnerschaft verständigen können, gilt es den ausufernden Massentourismus in einzelne Straßen und Kieze wirkungsvoll einzudämmen.

 

 

BVV 12.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (federführend)

 

 

WiO 06.03.2018

Zurückgezogen.

Stammbaum:
DS/0382/V   Lärmschutz jetzt! Kein Tourismus auf den Rücken der Anwohner*innen   DIE LINKE   Drucksache zurückgezogen
DS/0382-01/V   Lärmschutz jetzt! Kein Tourismus auf den Rücken der Anwohner*innen   CDU   Drucksache zurückgezogen
 
 

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