Drucksache - DS/0382-01/V  

 
 
Betreff: Lärmschutz jetzt! Kein Tourismus auf den Rücken der Anwohner*innen
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0382/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Müller, GötzJaath, Kristine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
30.01.2018 
Öffentliche Sitzung der Ausschüsse StadtBW, UVKI und WiOEB vertagt   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
17.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB)      
06.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0382-01/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zunächst im Rahmen eines Modellversuchs, schnellstmöglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betrieb der Außengastronomie in folgenden Gebieten einschränkt:

 

-          im gesamten Gebiet mit Abgrenzung durch Warschauer Straße, Boxhagener Straße, Neue Bahnhofstraße und Revaler Straße/Simplonstraße

 

Die Einschränkung der Allgemeinverfügung sollte beinhalten:

 

-          Die Angebote der Außengastronomie sind ausnahmslos um 22:00 Uhr (Sonntags bis Donnerstags) bzw. 24:00 Uhr (Freitag und Samstag) zu schließen.

-          Die außengastronomischen Anlagen sind gegen einen individuellen Gebrauch zu sichern (abschließen oder in Räumlichkeiten verbringen) und alle Gäste müssen den Außenbereich der Lokalität verlassen haben und der unmittelbar zurechenbare Straßen- und Personenverkehr muss abgewickelt sein.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich im ständigen Benehmen mit dem zuständigen Polizeiabschnitt über die Durchsetzung der Verfügung zu verständigen.

 

Eine umfassende Evaluierung dieses Modellversuches, unter Einbeziehung der Anwohner*innen und den Gewerbetreibenden, wird der BVV nach Abschluss der Maßnahme vorgestellt.

 

 

Begründung:

 

 

Sowohl die von Amtsseite veranlassten Lärmemissionsmessungen als auch individuelle Messungen von Anwohner*innen zeigen deutlich, dass in vielen Straßen in dem genannten Gebiet erhebliche Belastungen durch gastronomische Betriebe und ihre Gäste für die dort lebenden Menschen zu verzeichnen sind. Wenn Lärmemissionen deutlich über 80 dB gemessen werden, sind weder Aussagen hilfreich, dass diese „nicht ausschließlich der Außengastronomie zuzuordnen seien“, noch dass aufgrund der fehlenden „individuellen Zuordnung zu einzelnen Betrieben“ Maßnahmen nicht sinnvoll erscheinen. Die reale Situation und das faktische Erleben der Bewohner*innen zeigen deutlich, dass es einen kausalen Zusammenhang mit der ausufernden Aengastronomie und dem Zunehmen der Lärmbelastung in wärmeren Monaten gibt.

 

Weder die Sondernutzungsverordnung, noch die geltenden Regelungen des Lärmschutzes sind individuell durchsetzbar. Eine Allgemeinverfügung bietet den Vorteil der einfacheren Handhabung und Kontrolle.

 

Das Gebiet im großen Karree zwischen Warschauer Straße, Boxhagener Straße, Neue Bahnhofstraße und Revaler Straße/Simplonstraße ermöglicht, der Polizei ein deutlich einfacheres Feststellen von Verstößen, da das Gebiet klar definiert ist. Unangemessene Einschränkungen von Betrieben außerhalb der gastronomischen Hotspots sind nicht zu erwarten, da sich die Betriebe dort in den meisten Fällen bereits an die geltenden Lärmschutzregelungen halten. Zudem gelten somit gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Betriebe im Gebiet und es kann zu keiner „ste-Verlagerung“ in andere Straßen im Friedrichshainer Südkiez kommen.

 

Die geforderten Uhrzeiten (22 Uhr von Montags bis Donnerstag; 24 Uhr an Freitagen und Samstagen) stellen einen Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomen und dem Ruhebedürfnis und der Gesundheit der Anwohner da. § 3 des Berliner Landes-ImmissionsschutzGesetz sowie BImSchG in Verbindung mit Punkt 6 der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) definieren die Zeit von 22 - 6 Uhr als Nachtruhe. Diese sollte unter der Woche in jedem Fall eingehalten werden, um erwerbstätigen Anwohnern und Kindern eine ausreichende nächtliche Regenerationszeit zu ermöglichen. An Freitag- und Samstagabenden, in denen die Frequenz der Gäste zunimmt, erscheint eine Verkürzung der Nachtruhezeiten sinnvoll und verhältnismäßig. Eine Begrenzung der Zeit auf nach 0 Uhr liegt außerhalb des Ermessensspielraums, da eine derartige amtlich erlaubte Verkürzung der Nachtruhe für Anwohner nicht zumutbar ist. Sollte nämlich ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung vorliegen und der Anwohner ruft die Polizei, braucht es einige Zeit bis die Polizei erscheint und der Gastronom die Gäste verabschiedet und die Außenbestuhlung verräumt hat. Nach bisherigen Erfahrungswerten von Anwohnern können damit bis zu zwei Stunden vergehen, was im schlimmsten Fall einer effektiven Nachtruhe von 3 bis 6 Uhr entspricht. Zum anderen würde dies auch eine Verschlechterung für die Anwohner im Clearingbereichs der Simon-Dach-Straße (zwischen Grünberger Straße und Kopernikus/Wühlischstraße) darstellen, wo die Nachtruhe eigentlich um 23 bzw. 24 Uhr beginnen soll, aber regelmäßig Verstöße angezeigt werden.

 

Diese Maßnahmen zunächst räumlich und zeitlich begrenzt als Modellversuch zu etablieren erscheint sinnvoll, um die Effekte einer solchen Verfügung überprüfen zu können. Neben der Auswertung der Erfahrungswerte der Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und der Ordnungsbehörden (Anzeigen) wird eine Lärmpegelmessung empfohlen, um den tatsächlichen Lärm festzustellen. Alle gewonnenen Ergebnisse sind in ein umfassendes Konzept zu überführen, welches alle Regelungen über Amts- und Zuständigkeitsgrenzen im Bezirksamt hinweg betrachtet, die dazu geeignet scheinen, eine für die jeweiligen Kieze passende Regelung zu finden: Während wir weder dem in den Kiezen verankerten Klein- und Kleinstgewerbe die Existenzgrundlage entziehen wollen oder dort eingreifen müssen, wo sich Gastronomie und Anwohnerschaft verständigen können, gilt es den ausufernden Massentourismus in einzelne Straßen und Kieze wirkungsvoll einzudämmen. Gleichzeitig soll ein Kompromiss gefunden werden, der dem veränderten Bild des Kiezes mit einer stark steigenden Zahl von Familien mit Kindern gerecht wird.

 

 

BVV 12.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (federführend)

 

 

WiO 06.03.2018

Zurückgezogen, da Ursprungsdrucksache zurückgezogen.

Stammbaum:
DS/0382/V   Lärmschutz jetzt! Kein Tourismus auf den Rücken der Anwohner*innen   DIE LINKE   Drucksache zurückgezogen
DS/0382-01/V   Lärmschutz jetzt! Kein Tourismus auf den Rücken der Anwohner*innen   CDU   Drucksache zurückgezogen
 
 

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