Drucksache - DS/1976/IV  

 
 
Betreff: Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West III
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    Wann gedenkt das Bezirksamt endlich den BVV-Beschluss vom 15.07.2015 (DS/1752/IV) umzusetzen, der unter anderem die Aufstellung eines B-Planes für das WBM-Neubauprogramm in Friedrichshain-West vorsieht?

 

2.)    Hat die WBM zwischenzeitlich weitere Bauvorbescheidsanfragen an das Bezirksamt, im Rahmen der von ihr geplanten baulichen Nachverdichtung in Friedrichshain-West, gestellt?

 

3.)    Wenn ja, wie hat das Bezirksamt diese beschieden?

 

Nachfrage:

 

1.)    Hat es im Rahmen der von der WBM geplanten baulichen Nachverdichtung in Friedrichshain-West Grundstücksübertragungen zu Gunsten der WBM, beispielsweise an der Krautstraße / Neue Blumenstraße, gegeben oder sind solche in Planung?

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Nach planungsrechtlicher Einschätzung liegen die betreffenden Neubaupotentiale im Geltungsbereich des § 34 Baugesetzbuch, der damit überwiegend die planungsrechtlich verbindliche Grundlage darstellt. Die Mitglieder des Ausschusses werden sich jetzt… also StadtQM… werden sich ein bisschen langweilen, weil die kennen das, aber die anderen vielleicht eben nicht so. Hier besteht also Baurecht, gemäß § 34 Baugesetzbuch erscheint zumindest ein Großteil der dargestellten Neubauten planungsrechtlich genehmigungsfähig. Soweit sich die Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung einfügen, besteht dann kein Planerfordernis zur Durchführung einer Bauleitplanung, also B-Plan. Allein die Sicherstellung der kommunalen Infrastruktur stellt kein Planerfordernis im Sinne des BauGB dar, so dass zunächst keine Rechtsgrundlage zur Durchführung einer Bauleitplanung besteht. Mit bestehendem Baurecht besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung von Bauanträgen, soweit diese eben nach geltender Rechtslage genehmigungsfähig sind. Das prüfen wir alles im Einzelfall. Insofern müssen eingehende Anträge auch entsprechend genehmigt werden, unabhängig davon, ob ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird.

Sollte der B-Plan allerdings dann eine Bebauung an Standorten versagen, für die nach heutigem Recht Baurecht besteht, kann das ein entschädigungsrelevanter Eingriff sein. Also… dieses Spiel kennen Sie auch alle schon. Ob tatsächlich Entschädigungsansprüche entstehen, müsste dann geprüft werden. Da die Sieben-Jahres-Frist seit Inkrafttreten des Baurechts nach § 34 vermutlich abgelaufen ist, wären nur Eingriffe in die ausgeübte Nutzung zu entschädigen, also das mindert sozusagen den Entschädigungsanspruch oder die Höhe, weil ja der 34er praktisch gilt mit der Übernahme des bundesdeutschen Planungsrechts nach der Wiedervereinigung. Das… ist ja nicht… da gibt es ja kein übergeführtes altes DDR-Städtebaurecht, das ist damals nicht gemacht worden und von daher gilt eben durch den Einigungsvertrag… Deutsche Einheit dann dieser 34er.

Für Vorhaben, bei denen bereits Baurecht besteht, können wir dann übrigens auch keine zusätzliche Abschöpfung für die kommunale Infrastruktur vornehmen. Das ist ja auch… ja immer wieder ein Fall der… der vorkommt hier im Bezirk, dass wir da keine Zugriffsmöglichkeiten mehr haben. Das Einzige, was wir machen können und das ist aber glaube ich dann nicht im Sinne der Bewohner, die da in Friedrichshain-West jetzt sich auch… organisieren und… mindestens sehr kritische Fragen stellen oder auch schon Widerstand organisieren… wir können natürlich ein B-Plan-Verfahren machen, um noch mehr zu bauen… ja… also dann hätten wir die Begründung. Das heißt, wenn wir sagen, das ist uns gar nicht genug, was nach § 34 möglich ist, wir wollen auch viel mehr Neubau ermöglichen, dann hätten wir in der Tat ein Planerfordernis, aber… also ehrlich gesagt… tue ich mich mit diesem Weg sehr schwer. Ja, zu sagen, wir gehen nämlich auf die alten 38 Standorte, die da mal angesprochen wurden und begründen damit einen B-Plan…

So, wir haben jetzt seit Sommer den Runden Tisch, den die WBM einberufen hat und da sind ja verschiedene Beteiligte, die ich jetzt auch mal so benennen möchte. Das ist zum einen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, das Bezirksamt, die WBM, der Vorsitzende des Ausschusses StadtQM des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, die direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete der SPD in dem Wahlkreis, Mieterbeiräte und Mietervertretungen. Der Runde Tisch wird moderiert vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frank Bielka der DeGeWo, der als Neubaubeauftragter da von der Senatsverwaltung reaktiviert wurde. Ziel ist eine Verständigung zum weiteren Vorgehen und das Vereinbaren von Verabredungen zu weiteren Maßnahmen. Das sind vor allem die Durchführungen von Bürgerveranstaltungen, die Beauftragung von Gutachten, insbesondere zu Umweltaspekten und weiteren Kriterien zur Standortentwicklung. Insofern wird somit ein weitgehendes Paket an flankierenden Maßnahmen und an Beteiligung geschnürt, das der Beteiligung in einem Bebauungsplanverfahren schon sehr nahe kommt. Also wir diskutieren im Moment, also nächste Woche ist dann der nächste Runde Tisch, ob wir so eine Art Ersatzverfahren machen mit Selbstbindungen, die sehr nah an einem B-Plan-Verfahren sind, aber… das wir eben kein formales B-Plan-Verfahren machen. Ich habe… gesagt, wir warten jetzt mal diesen Termin ab und warten noch auf die Vorschläge, die von Herrn Bielka kommen, ob die in diese Richtung weisen… ich kann es noch nicht sagen. Vielleicht mal noch eine neue Information, die auch nicht alle parat haben, also… wir haben mehr oder weniger deckungsgleich, nicht ganz, aber doch weitgehend… ein Stadtumbaugebiet bekommen. Das sind 2 alte Kulissen, wie das so schön heißt, die inaktiv waren und die… haben wir jetzt kurzfristig aktiviert, d. h. da war auch nicht nötig, eine Senatsbeschlussfassung herbeizuführen, weil die vor Jahren schon… gefasst wurde für das Gebiet und wir können… also begleitend dann zu diesen Bauvorhaben aus der Stadtumbaukulisse soziale Infrastruktur kofinanzieren. Das ist ja eine Übung, die wir hier im Bezirk schon lange praktiziert haben, Boxhagener Platz usw., da sind ja viele Infrastrukturmaßnahmen, Schulen, Kitas und auch im Freiraum aus diesem Programm finanziert worden und das werden wir dann auch nutzen, dass die Ansprüche, die jetzt aus dem Neubauprogramm erwachsen an Schule, an Kita… möglichst kofinanziert werden aus dem Programm, so dass wir da auch… jetzt sagen wir mal finanziell nicht so schlecht aufgestellt sind. Wir haben ja im Haushalt dafür nichts vorgesehen.

Mit der WBM besteht darüber Einigkeit, dass die notwendigen Bedarfe in der kommunalen Infrastruktur Kita, Grundschulen, Grün-/Freiflächenplanung systematisch mitgedacht werden und die entsprechenden Erfordernisse für die Wohnfolgeeinrichtungen… also… sie wird sich dann auch beteiligen, auch finanziell an diesen Wohnfolgeeinrichtungen.

Wir haben darüber hinaus ja die Wohnungsbaupotentialanalyse gemacht, wo auch diese sozialen Infrastrukturen miterfasst wurden, auch das wird einfließen in die Planung und… dann muss man mal anmerken, also diese… Studie, die gemacht wurde, der sogenannte Rahmenplan oder Masterplan wird er auch genannt, ist letzten Endes kein Neubauprogramm, sondern es ist erstmal eine Potentialanalyse. Und, wie sich ja schon gezeigt hat, sind diverse Standorte mittlerweile rausgefallen. Es waren ja anfangs viel mehr. Wir sind im Moment… also der Bezirk hat vorgeschlagen 18, die Senatsverwaltung hat dann nochmal 2 draufgenommen, also 20. Es ist der Rahmen, in dem sich das bewegt und es wird jetzt eben Block für Block auch durchgearbeitet. Wir prüfen dann auch, wo wir sinnvoller Weise soziale Infrastruktur dann einpassen können. Wir haben da auch für einen Schulstandort, im Übrigen wird der Kollege Dr. Beckers sich freuen, …eine Idee, ich weiß gar nicht, ob er sie schon kennt, aber… wir werden da einen Standort aktivieren können für Schulneubau in Ergänzung der Spartacus-Grundschule und insofern auch das nötige Drumherum organisieren. Das muss man auch mal sagen, wenn man sich das Gesamtpotential anguckt, also die WBM-Wohnungen auf WBM-Grundstücken sind 570 Einheiten. Das ist jetzt auch nicht so ganz gewaltig viel… da kommen nochmal gewünschte… ich sag da aber auch noch etwas dazu… 180 Wohneinheiten dazu auf bezirklichen Grundstücken… und insofern wir bleiben da deutlich unter 1000 Einheiten. Das ist also jetzt von der reinen Menge her nicht so umwerfend.

Wie gesagt, wir haben also verabredet, dass wir jetzt diesen Runden Tisch abwarten. Ich bin auf die Vorschläge gespannt und dann werden wir entscheiden, ob wir tatsächlich noch ein B-Plan-Verfahren brauchen oder ob wir ein akzeptables, ich sag jetzt mal Ersatzverfahren anbieten können, wo aber… eigentlich das Wichtige passiert, nämlich… dass die Ziele… es geht ja um die Ziele, nicht um das Verfahren… also dass die Ziele erreicht werden können, die da gewünscht werden. Wir werden es sehen. Herr Dahl ist ja dabei, der wird da sicherlich ein sehr wachsames Auge drauf werfen, dass sich der Bezirk da keinen Fauxpas leistet.

Da sind wir sehr froh drum.

 

zu Frage 2: Derzeit liegen uns 7 Anträge auf Vorbescheid vor. Abschließend bearbeitet wurden 3, Koppen 53a, 65a; die Kraut 1a, 5a, 9a; Moll 20. In Bearbeitung finden sich derzeit vier weitere Singer, neben der Nummer 77 Koppen vor der Nummer 37d, anders kann man das hier nicht ausdrücken, Karl-Marx-Allee, Koppenstraße vor Nummer 37a, Palisadenstraße neben der Nummer 35. Also… Sie kriegen das auch schriftlich. Sie müssen sich nicht alles notieren. So, wenn ja, wie hat das Bezirksamt diese beschieden. So die Koppenstraße 53a und 65a haben wir bei 7 Fragen 4x positiv und 3x negativ beschieden, die Kraut 1a, 5a, 9a haben wir 3x mit JA beantwortet. Also die erste ist sozusagen abgelehnt, ja. Das geht dann vielleicht ins Widerspruchsverfahren, müssen wir sehen. Die Kraut die haben wir positiv befürwortet und die Moll 20 war ja auch im Ausschuss für Stadt-QM… die ist positiv beschieden worden.

 

zu Frage 3: Die Antwort lautet Nein. Es gibt keine Grundstücksübertragung und es ist auch Gegenstand der Debatte hier… also ich denke mal das ist auch sicherlich, wenn man es so möchte, ihre Angriffsfläche als Verordnete jetzt in diesem Kontext zu agieren, weil wir natürlich jetzt nicht gegen den Willen der BVV Grundstücke übertragen werden. Aber wir haben das nicht vor und wir haben auch… es gibt einen Fall, das ist ein Spielplatz, der nicht mehr in Funktion ist. Da haben wir gesagt, eigentlich wäre das ein geeigneter Kitastandort, also nicht Wohnbaustandort, aber eine Kitafläche. Und ich finde, darüber müssen wir dann schon diskutieren, ob das dann sinnvoll ist, das dort zu machen, weil wir einen anderen neuen Spielplatz gebaut haben, der eigentlich die Funktion übernimmt von dem, der nicht mehr wirklich genutzt wird.

So… das war es erst mal.

 

Herr Amiri: Wie weit schützt denn die Klassifizierung „geschützt“ eine Grünfläche vor Bebauung? Können Sie mir das vielleicht sagen. Also… eine geschützte Grünfläche kann die jetzt… schützt das vor einem Baurecht nach § 34?

 

Herr Panhoff: Absolut. Also in Grünanlagen sind nur Baumaßnahmen zulässig, die der Grünanlage dienlich, ich sage jetzt mal… ja, ich sag mal ein Beispiel. Wir werden ja im Görlitzer Park eine Toilettenanlage bauen, so etwas… ist möglich. Aber wir könnten jetzt in dem gleichen Bereich nicht einen Gastronomiebetrieb bauen, das ist dann unzulässig. Also da können Sie mir auch glauben, sind die Mitarbeiter da oben… die stehen da sehr stark gegen solche Ansinnen. Wir haben ja diverse Probleme oder diverse Objekte, die mal angedacht wurden, aber das… verhindert die Grünanlagenordnung. Wir müssten dann die Grünanlage entwidmen und daraus entweder ein Baugebiet machen oder aber einfach nur eine ganz einfache Fläche ohne besondere Widmung jetzt als Straßenland oder so etwas, aber… da kann ich auch sagen, also bei den Flächen, die wir noch haben, kämpfen wir wirklich um jeden Quadratmeter. Das kommt also nicht in Frage.

 

Herr Müller: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Bezirksverordnete, sehr geehrte Anwesende, sehr geehrter Herr Panhoff. Mir stellt sich die Frage nach Ihrer doch sehr ausführlichen Ausführung, ob Sie denn nun, wie die Frage des Antragstellers, das eigentlich nur gefragt hätte, da hätte ein simples Ja oder Nein gereicht, den Beschluss umgesetzt haben inzwischen oder nicht. Ich habe es nicht gehört.

 

Herr Panhoff: Mein lieber Herr Müller, manchmal ist es so, dass Fragen nicht mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Ich habe das hier ausgeführt und differenziert. Vielleicht waren Sie abgelenkt, ich kann das nicht beurteilen, aber ich habe die Antwort gegeben. Ich werde die jetzt auch nicht wiederholen.

 

 
 

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