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Drucksache - DS/1906-01/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.
Vorrangig sollen folgende Gebiete betrachtet werden: - Südwestliches Kreuzberger Gebiet zwischen Yorckstr., Bezirksgrenze, Katzbachstr., Kreuzbergstr., Mehringdamm, Hagelberger Str., Großbeerenstr. - Südliche Friedrichstadt außer das Sanierungsgebiet und um das Postscheckamt. - Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Samariterviertel - Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Traveplatz - Ostkreuz - Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Warschauer Str. - Rudolfkiez zwischen Stralauer Allee und Bahntrassen
In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am 04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.
Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.
BVV 25.11.2015
ÄA SPD/DIE LINKE, Beitritt B'90/Die Grünen Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.
Vorrangig sollen folgende Gebiete betrachtet werden: - Südwestliches Kreuzberger Gebiet zwischen Yorckstr., Bezirksgrenze, Katzbachstr., Kreuzbergstr., Mehringdamm, Hagelberger Str., Großbeerenstr. - Südliche Friedrichstadt außer das Sanierungsgebiet und um das Postscheckamt. - Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Samariterviertel - Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Traveplatz - Ostkreuz - Die Ausweitung des Erhaltungsgebiets Boxhagener Platz an das Gebiet Traveplatz-Ostkreuz - Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Warschauer Str. - Rudolfkiez zwischen Stralauer Allee und Bahntrassen
In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am 04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.
Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.
. weiterer Verlauf siehe DS/1906/IV.
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