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Drucksache - DS/1962/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 25.11.15 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Formen der Information und Einbeziehung der Anwohner_innen/ Kiezangehörigen und Bewohner_innen bezüglich des Bauprojekts der Blücher Housing GmbH und der Bauherrin des Grundstücks 26b) sind geplant?
Im Juni gab es eine erste Informationsveranstaltung zu den beabsichtigten Maßnahmen auf dem Grundstück Blücherstraße 26a. Die in dieser Veranstaltung und auch im Nachgang an das Bezirksamt herangetragen Bedenken und die Kritik an einer Verlagerung des Spielplatzes an der Schleiermacherstraße werden ernst genommen. Daher gibt es Gespräche mit den Bauherren der Blücherstraße 26a zu alternativen Planungsüberlegungen. Diese erfordern aber eine im Teilen grundsätzlich veränderte Herangehensweise, die sich auch auf das Nachbargrundstück Blücherstraße 26b auswirkt. Hier werden nun ebenfalls Überlegungen für eine zukünftige Weiterentwicklung des Grundstücks angestellt. Diese müssen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zusammen geführt werden und auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmt werden, in deren Auftrag das ursprüngliche städtebauliche Gutachten erstellt worden ist. Diese Abstimmungen sollen bis Ende diesen Jahres erfolgen und dann auch Grundlage sein, für eine erneute Information der Öffentlichkeit. Hier können dann auch wieder Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.
2. In welchen Zeiträumen und mit welchen Einflussmöglichkeiten?
Genaue Zeitangaben können derzeit noch nicht getroffen werden. Wie erwähnt, ist die Zielsetzung, bis Ende des Jahres ein mit den Eigentümern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmtes Konzept vorlegen zu können. Darin sollen auch die Kritik und die Bedenken der Öffentlichkeit Berücksichtigung finden. Soweit dieser Zeitplan eingehalten werden kann, könnte die nächste Informationsveranstaltung für Anfang kommenden Jahres vorgesehen werden. Über die weiteren Einflussmöglichkeiten muss dann im Ergebnis entschieden werden. Da hier bestehendes Baurechts die Grundlage bildet, sind die Einflussmöglichkeiten begrenzter, als bei der Schaffung neuen Baurecht mit der entsprechenden Bauleitplanung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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