Drucksache - DS/0753-01/IV  

 
 
Betreff: Das Jobcenter darf Mieter*innen nicht entmündigen!
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0753/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Kustak, SusanneJaath, Kristine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
08.08.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg durchzusetzen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aufgefordert werden, die Kundinnen und Kunden des Jobcenters darüber zu informieren, dass

 

1.)    ihnen das Recht zu steht, die Kosten für Heizung und Unterkunft auf ihr Konto überwiesen zu bekommen und die Mietkosten dann selbständig an ihre Vermieterin oder ihren Vermieter zu überweisen.

2.)    nur mit ihrer Einwilligung die Kosten für Heizung und Unterkunft direkt an  die Vermieterin oder den Vermieter vom Jobcenter überwiesen werden können.

 

Begründung:

Die Kosten für Heizung und Unterkunft trägt nach dem SGB II die Kommune, in unserem Fall also der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Über diese Kosten kann die Kommune auch entscheiden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste

 

SozBüD 08.08.2013

 

Drucksache zurückgezogen.

Stammbaum:
DS/0753/IV   Das Jobcenter darf Mieter*innen nicht entmündigen!   B'90 Die Grünen/SPD/PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0753-01/IV   Das Jobcenter darf Mieter*innen nicht entmündigen!   DIE LINKE   Drucksache zurückgezogen
 
 

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