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Drucksache - DS/0753/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Jobcenter aufzufordern, Mietzahlungen in der Regel an Mieter*innen zu überweisen. Eine direkte Überweisung an Vermieter*innen soll nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Auch begründete Ausnahmen sollen zeitnah überprüft werden, mit der Zielsetzung, sie wieder rückgängig zu machen.
Begründung:
Mieter*innen von KOTTI&CO, die Transferleistungen beziehen, berichteten dem Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer, dass das Jobcenter oftmals die Miete direkt an die Vermieter*innen überweist. Dieses Vorgehen sollte eine Ausnahmeregelung bleiben, denn es entmündigt die Mieter*innen. Beispielsweise sind Mietminderungen bei Wohnungsmängeln für die Mieter*innen nur schwer zu realisieren.
BVV 12.06.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 07.11.2013 Die Drucksache wird zurückgezogen.
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