Drucksache - DS/0355-14/III  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009
Hier: Verfahrensweise Bürgerbeteiligung im Bereich Stadtplanung und Bauen
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0355-5/III
 Ursprungaktuell
Initiator:Stadtplanung und BauenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt zur Vergabe der Mittel für die Bürgerbeteiligung (Kapitel 4610, Titel 531 21) folgende Maßnahmen zu realisieren:

 

    1. Bis zum 15.11. des Vorjahres die bekannten Träger der Bürgerbeteiligung schriftlich aufzufordern, bis zum 15.12. ihre Anträge für Projekte und Maßnahmen der Beteiligung der BürgerInnen an Maßnahmen der Stadtentwicklung (B-Pläne, kommunale und private Baumaßnahmen, Vertiefungsplänen der BEP u.a.) beim Bezirksamt anzumelden.
    2. Dieser Aufforderung ist eine Übersicht von Maßnahmen beizufügen, aus der die aus Sicht des Bezirksamtes wichtigen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung hervorgehen, zu denen das Bezirksamt Durchführungsaufträge erteilen will. Parallel ist diese Übersicht dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.
    3. Dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sind eine Woche vor seiner zweiten Januarsitzung alle eingegangenen Anträge zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
    4. Im Juni des laufenden Haushaltsjahres gibt das Bezirksamt mittels Tischvorlage dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen einen Zwischenbericht. Über noch vorhandene Mittel entscheidet danach der Ausschuss. Im Dezember gibt das Bezirksamt einen Abschlußbericht über die Verwendung der Mittel.
    5. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2009 sind die Verträge mit dem Stadtteilausschuss Kreuzberg und dem Stadtteilbüro Friedrichshain einer Prüfung zu unterziehen und erforderlichenfalls zu ändern bzw. zu ergänzen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist über die Ergebnisse rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die BVV orientiert das Bezirksamt, den Einsatz der Mittel aus Kapitel 4610, Titel 531 21 auf folgende Schwerpunkte der Beteiligung der BürgerInnen zu konzentrieren:

 

-          Städtebauliche Maßnahmen auf dem Gleisdreieck

-          Verkehrsentwicklungen zwischen den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg

-          Städtebauliche Entwicklung der Gebiete Revaler Viereck und Spreeraum Ortsteil Friedrichshain.

-          Umbau Ostkreuz

 

  1. Zur Finanzierung erforderlicher Bürgerbeteiligung zu privaten Investitionen orientiert die BVV das Bezirksamt darauf, sich dafür einzusetzen, dass sich die Eigentümer/Investoren in gebührendem Maße daran beteiligen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt zur Vergabe der Mittel für die Bürgerbeteiligung (Kapitel 4610, Titel 531 21) folgende Maßnahmen zu realisieren:

 

    1. Bis zum 15.11. des Vorjahres die bekannten Träger der Bürgerbeteiligung schriftlich aufzufordern, bis zum 15.12. ihre Anträge für Projekte und Maßnahmen der Beteiligung der BürgerInnen an Maßnahmen der Stadtentwicklung (B-Pläne, kommunale und private Baumaßnahmen, Vertiefungsplänen der BEP u.a.) beim Bezirksamt anzumelden.
    2. Dieser Aufforderung ist eine Übersicht von Maßnahmen beizufügen, aus der die aus Sicht des Bezirksamtes wichtigen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung hervorgehen, zu denen das Bezirksamt Durchführungsaufträge erteilen will. Parallel ist diese Übersicht dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.
    3. Dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sind eine Woche vor seiner zweiten Januarsitzung alle eingegangenen Anträge zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
    4. Im Juni des laufenden Haushaltsjahres gibt das Bezirksamt mittels Tischvorlage dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen einen Zwischenbericht. Über noch vorhandene Mittel entscheidet danach der Ausschuss. Im Dezember gibt das Bezirksamt einen Abschlußbericht über die Verwendung der Mittel.
    5. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2009 sind die Verträge mit dem Stadtteilausschuss Kreuzberg und dem Stadtteilbüro Friedrichshain einer Prüfung zu unterziehen und erforderlichenfalls zu ändern bzw. zu ergänzen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist über die Ergebnisse rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die BVV orientiert das Bezirksamt, den Einsatz der Mittel aus Kapitel 4610, Titel 531 21 auf folgende Schwerpunkte der Beteiligung der BürgerInnen zu konzentrieren:

 

-          Städtebauliche Maßnahmen auf dem Gleisdreieck

-          Verkehrsentwicklungen zwischen den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg

-          Städtebauliche Entwicklung der Gebiete Revaler Viereck und Spreeraum Ortsteil Friedrichshain.

-          Umbau Ostkreuz

 

3. Zur Finanzierung erforderlicher Bürgerbeteiligung zu privaten Investitionen orientiert die BVV das Bezirksamt darauf, sich dafür einzusetzen, dass sich die Eigentümer/Investoren in gebührendem Maße daran beteiligen.

 

Stammbaum:
DS/0355-5/III   Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 Hier: Überlassungen unter Wert   SPD   Beschluss
DS/0355-14/III   Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 Hier: Verfahrensweise Bürgerbeteiligung im Bereich Stadtplanung und Bauen   Stadtplanung und Bauen   Beschluss
DS/0620-2/III   Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 Hier: Verfahrensweise Bürgerbeteiligung im Bereich Stadtplanung und Bauen   Stadtplanung und Bauen   Drucksache zurückgezogen
DS/0355-15/III   Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 Kapitel 31 00 Titel 684 01   B´90/SPD/LINKE/CDU/WASG/FDP   Beschluss
 
 

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