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Drucksache - DS/0355-5/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die im Haushaltsplan enthaltene Liste der unter Wert vermieteten Räume, Gebäude und Sportflächen einer kritischen Bewertung zu unterziehen und nach Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung zu suchen. Dabei ist selbstverständlich das Ziel, Überlassung unter Wert nach KJHG und der SPAN weiterhin zuzulassen, nicht aufzugeben. Insbesondere ist die bisher nicht
verlangte Zahlung von Betriebskosten im Falle der Eltern-Kind-Gruppe
"Kreuzberg Nord", Mariannenplatz 2 und im Falle des Kinderhauses
Waldemar e.V. bzw. der Florian-Kindergruppe e.V., beide Waldemarstr. 57,
darzustellen. Begründung: Die Möglichkeit der Vermietung unter
Wert nachj dem KJHG und der SPAN ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung von
Kindertagesbetreuung und von Sportangeboten, die anders nicht finanziert werden
könnten. Allerdings bedarf dies im Einzelfall eines Nachweises sowie einer
Gleichbehandlung. Wenn Kindertageseinrichtungen Betriebskosten nach dem Ist
entrichten, dann ist diese Regelung auf alle anzuwenden und vertraglich
festzulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die im Haushaltsplan enthaltene Liste der unter Wert vermieteten Räume, Gebäude und Sportflächen einer kritischen Bewertung zu unterziehen und nach Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung zu suchen. Dabei ist selbstverständlich das Ziel, Überlassung unter Wert nach KJHG und der SPAN weiterhin zuzulassen, nicht aufzugeben. Eventuelle Mehreinnahmen werden in
der Rangfolge der Prioritäten den Zwecken der DS/0355-4/I// zugeführt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, die im Haushaltsplan enthaltene Liste der unter Wert vermieteten Räume, Gebäude und Sportflächen einer kritischen Bewertung zu unterziehen und nach Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung zu suchen. Dabei ist selbstverständlich das Ziel, Überlassung unter Wert nach KJHG und der SPAN weiterhin zuzulassen, nicht aufzugeben. Eventuelle Mehreinnahmen werden in
der Rangfolge der Prioritäten den Zwecken der DS/0355-4/I// zugeführt.
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