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Drucksache - DS/0025-01/VI
UmNat 17.03.03.2022 StadtWohn 05.05.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 25.05.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg bedauert die Baumfällungen in der Pintschstraße und in der Landsberger Allee im Zuge von Nachverdichtungen durch die WBM. Wir halten die geplante Nachverdichtungsmaßnahme in der Pintschstraße aus ökologischer und stadtklimatischer Perspektive für falsch, begrüßen aber an dieser Stelle die Schaffung von dringend benötigtem bezahlbaren Wohnraum. Wir begrüßen darüber hinaus ausdrücklich, dass dieser Neubau einen hohen Anteil an barrierefreien Wohnungen bereithält, sodass Menschen mit Behinderung endlich mehr Berücksichtigung beim Wohnungsneubau in Friedrichshain-Kreuzberg finden.
Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt, dass die Nachverdichtung auf Kosten von Freiräumen und Grünflächen ein besonderes Problem in Friedrichshain-Kreuzberg darstellt, wo der Versiegelungsgrad 64,4% beträgt im Vergleich zum Berliner Durchschnitt von 32,8%. Wir halten es bei entsprechenden Bauvorhaben für notwendig, künftig bei der Abwägung der Interessen den öffentlichen Grünflächen in unserem Bezirk eine größere Bedeutung beizumessen, als dies bisher der Fall ist, um eine sozial und ökologisch vertretbare Nachverdichtung sicherzustellen.
Die BVV ist sich bewusst, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaften gerade auch bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen schaffen. Dennoch müssten gerade sie zunächst das Potenzial von grauen Flächen und Aufstockungen für den Wohnungsbau ausschöpfen, bevor weitere unversiegelte kommunale Freiflächen bebaut werden. Wenn danach auch unversiegelte Flächen bebaut werden müssen, soll ein äquivalenter Ausgleich im näheren Umfeld geschaffen werden. Von landeseigenen Wohnungsbauunternehmen erwarten wir außerdem, dass sie bei der Nachverdichtung eine umfangreiche Beteiligung der Bürger*innen gewährleisten.
Die BVV nimmt zur Kenntnis, dass die WBM in der Pintschstraße auf ein bestehendes Baurecht nach § 34 BauGB und eine gültige Fällgenehmigung verweisen konnte. Gleichwohl bedauert die BVV, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen es in der letzten Wahlperiode abgelehnt hat, dieses Bauvorhaben in den bestehenden Beteiligungsprozess „Friedrichshain West“ zu integrieren, einem kooperativen und offenen Prozess, bei dem im Rahmen eines Planungsverfahren mit umfangreicher Beteiligung der Bürger*innen die qualifizierte und integrierte Weiterentwicklung des Gebietes gewährleistet werden soll. So wurde die Chance vertan, auch hier durch eine Mitwirkung der Einwohner*innen mehr Akzeptanz zu schaffen und ggf. auch gemeinsam eine bessere Lösung zu finden.
Der Koalitionsvertrag in Berlin sieht vor, dass die verträgliche Nachverdichtung für den Wohnungsbau zukünftig im bebauten Bereich, wie zum Beispiel auf Parkplätzen und grauen Flächen, realisiert werden soll, und bezeichnet eine maßvolle und verträgliche weitere Verdichtung in bestehenden Stadtstrukturen als einen wichtigen Schlüssel für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Die Koalition will eine Berücksichtigung des Biotopflächenfaktors hierbei prüfen und die Empfehlungen aus dem „StEP Klima“ berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage könnten und sollten grüne Oasen wie in der Pintschstraße für die Zukunft erhalten bleiben.
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