Drucksache - DS/0005-01/VI  

 
 
Betreff: Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0005/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandVorsteher Herr Heck, Werner
  Heck, Werner
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Vorstand der BVV Vorberatung
17.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Vorstandes der BVV (Vorstand)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.01.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 der vorläufigen GO-BVV das Fortbestehen der außergewöhnlichen Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis Ende April 2022.

 

 

BVV 26.01.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt gemäß § 59 Abs. 3 der vorläufigen GO-BVV das Fortbestehen der außergewöhnlichen Notlage fest. Die Feststellung ist befristet bis Ende April 2022.

 

Stammbaum:
DS/0005/VI   Feststellung der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/0005-01/VI   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
DS/0005-02/VI   Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage   Vorstand   Beschluss
 
 

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