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Auszug - Aufstellung von B-Plänen wg. touristische Kommerzialisierung
BezStR Herr Panhoff erläutert, dass für die rechtssichere Festsetzung dieser B-Pläne eingehende Untersuchungen über die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemachten werden müssen. In einem Gespräch mit dem Amtskollegen in Heidelberg wurde dargelegt, dass dafür Sozialstrukturanalysen gemacht, sowie Wanderungsbewegungen und das gesamte Gewerbe erfasst wurden. Der in Heidelberg betroffene Bereich östl. Altstadt entspricht in der Größe dem Wrangelkiez. D.h., für den im Antrag beschriebenen Bereich werden bei einem ähnlichen Vorgehen erhebliche Mittel benötigt (Sozialstrukturdatenerhebung für den Milieuschutz im Reichenberger Kiez kosten 15-20 Tsd. ?). Von daher wird überlegt, einen Teilbereich zu definieren und einen Testlauf für dieses Verfahren zu machen. Darüber hinaus sei zu überlegen, ob in einem solchen Verfahren nicht alle Aspekte (Bsp. Reichenberger Str. - Verdrängung Gewerbe durch Wohnen) berücksichtigt werden sollten.
Seitens der antragstellen Fraktion wird signalisiert, den Antrag als Pilot auf eines der beiden Gebiete und dort auf ein Teilgebiet als Pilot zu beschränken und im Nachgang auf andere Gebiete zu erweitern.
BezStR Herr Panhoff ergänzt, dass bestimmte Gebiete besser über § 15 BauNVO zu erreichen sind.
Die Drucksache wird auf Antrag der Fraktion der SPD vertagt.
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