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Auszug - Markierte Begrenzungen für "Schankvorgärten"
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Gegen DIE LINKE), den Antrag mit Änderungen anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z. B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland gekennzeichnet werden können.
Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Februar 2013 zu berichten.
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