Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über die Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses zur Nichtausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte nach dem BauGB regelmäßig und zeitnah zu informieren, wenn diese Grundstücke betreffen, die gemäß Bürgerentscheid Spreeraum/Mediaspree von Bebauung freizuhalten sind, oder für die Planungen vorliegen bzw. Aufstellungsbeschlüsse gefasst sind, bei denen öffentliche Nutzungen festgelegt werden sollen, zum Beispiel öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas u. a. oder die für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freiflächen im Bezirk vorgesehen sind.
Begründung:
In Anbetracht der Stadtentwicklung im Bezirk, die sowohl einen steigenden Bedarf an Wohnraum als auch den Abbau des Grün- und Freiflächendefizits berücksichtigen muss, und die ebenso durch steigende Bevölkerungszahlen auf die eventuell erforderlichen Wohnfolgeeinrichtungen ausgerichtet sein muss, ist es sinnvoll in den zuständigen Ausschüssen und
in der BVV nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Bei Entscheidungen über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes oder dessen Abwendung im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung hat der Bezirk dafür einen konkreten Gestaltungsspielraum.
Anlässlich der eingehenden Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses nach dem BauGB steht dem Bezirk einerseits ein Frühwarnsystem zur Verfügung, welches anzeigt an welchen Stellen im Bezirk sich spekulative Grundstücksverkäufe konzentrieren, aber damit verbunden auch die Möglichkeit, relativ niederschwellig die Interessen des Bezirks zu wahren. Im Gegensatz zu schärferen Mitteln wie der Enteignung ist die Ausübung bzw. Abwendung eines Vorkaufsrechtes schon möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Gerade im Bezirk mit hohem Grünflächendefizit und angesichts der wieder zunehmend erforderlichen Sicherung öffentliche Flächen für den Gemeinbedarf kommt dem Instrument des Vorkaufsrechtes bzw. angesichts der Kassenlage des Bezirks vor allem dessen Abwendung in Zukunft verstärkte Bedeutung zu.
Um die Verwaltung rechtzeitig unterstützen zu können ist die Information der BVV über wesentliche Verkaufsvorgänge bei entsprechend prädestinierten Grundstücken sinnvoll.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, AusPHI ff.
Ersetzungsantrag PIRATEN
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über Grundstücksverkäufe regelmäßig und zeitnah zu informieren, die dem Bezirk ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BauGB ermöglichen und für die öffentliche Nutzung in Frage kommen wie zum Beispiel Schulen, Kitas u.a. oder für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freiflächen.
PHI 11.06.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über Grundstücksverkäufe regelmäßig und zeitnah zu informieren, die dem Bezirk ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BauGB ermöglichen und für die öffentliche Nutzung in Frage kommen wie zum Beispiel Schulen, Kitas u.a. oder für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freiflächen.
BVV 12.06.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über Grundstücksverkäufe regelmäßig und zeitnah zu informieren, die dem Bezirk ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BauGB ermöglichen und für die öffentliche Nutzung in Frage kommen wie zum Beispiel Schulen, Kitas u.a. oder für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freiflächen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.01.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.