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Drucksache - DS/0712/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei Genehmigungen von Nachverdichtungen für bestehende Gebäude (z. B. durch einen Dachgeschossausbau), bei denen Befreiungen bezüglich bauplanungsrechtlichen Parametern erforderlich wären, die Sicherung von langfristig bezahlbaren Mieten für die bestehenden Mietwohnungen und deren MieterInnen durch öffentlich-rechtliche Verträge erreicht werden kann.
Falls rechtlich möglich, ist diese Bedingung zukünftig als eines der Genehmigungskriterien für Baumaßnahmen zur Nachverdichtung bestehender Gebäude aufzunehmen.
Begründung:
Die Nachfrage nach Wohnraum in Friedrichshain-Kreuzberg nimmt seit Jahren stetig zu. Mietshäuser sind wieder zu begehrten Spekulationsobjekten geworden und es lohnt sich für Investoren, freie Flächen für Nachverdichtungen zu nutzen. Gebaut werden aber meist teure Miet- oder Eigentumswohnungen, die nicht die Bevölkerung vor Ort als Zielgruppe haben. Diese ist stattdessen in ihrem Alltag durch immer neue Mieterhöhungen vor existenzielle Probleme gestellt und mit Verdrängung konfrontiert.
Durch das Schließen von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Nachverdichtungsmaßnahmen soll deshalb versucht werden, bei Nachverdichtungen zukünftig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Wenn ein Hauseigentümer z.B. den Ausbau eines Dachgeschosses anstrebt und dafür eine Ausnahmegenehmigung vom Bezirksamt braucht (weil sein Grundstück bereits eine sehr hohe Baudichte aufweist), sollen als ein Teil des Ausgleiches zukünftig Regelungen getroffen werden, um den bestehenden BewohnerInnen langfristig bezahlbare Mieten zu sichern. Neue und hochpreisige Wohnungen sollen durch die Verpflichtung für günstigen Wohnraum für die restliche Hausgemeinschaft ausgeglichen werden. Gelingt ein solches Modell, nutzt das allen: die Hauseigentümer können ausbauen und die Hausgemeinschaften profitieren im Gegenzug von langfristig gesicherten bezahlbaren Mieten.
Neben diesem sozialen Ausgleich sind bei der Nachverdichtung und Versiegelung selbstverständlich weiterhin ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu leisten.
BVV 15.05.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 30.05.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei Genehmigungen von Nachverdichtungen für bestehende Gebäude (z. B. durch einen Dachgeschossausbau), bei denen Befreiungen bezüglich bauplanungsrechtlichen Parametern erforderlich wären, die Sicherung von langfristig bezahlbaren Mieten für die bestehenden Mietwohnungen und deren MieterInnen durch öffentlich-rechtliche Verträge erreicht werden kann.
Falls rechtlich möglich, ist diese Bedingung zukünftig als eines der Genehmigungskriterien für Baumaßnahmen zur Nachverdichtung bestehender Gebäude aufzunehmen.
BVV 12.06.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei Genehmigungen von Nachverdichtungen für bestehende Gebäude (z. B. durch einen Dachgeschossausbau), bei denen Befreiungen bezüglich bauplanungsrechtlichen Parametern erforderlich wären, die Sicherung von langfristig bezahlbaren Mieten für die bestehenden Mietwohnungen und deren MieterInnen durch öffentlich-rechtliche Verträge erreicht werden kann.
Falls rechtlich möglich, ist diese Bedingung zukünftig als eines der Genehmigungskriterien für Baumaßnahmen zur Nachverdichtung bestehender Gebäude aufzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.02.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 09.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 16.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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