Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
Gremium: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
Datum: Di, 23.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 1.1  
Bestätigung der Protokolle vom 11.09. und 25.09.2012      
Ö 2  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt
Enthält Anlagen
DS/0046/IV  
Ö 3  
Einsetzung einer interfraktionellen AG Bürgerhaushalt  
DS/0046-01/IV  
Ö 4  
Übertragung von Daten aus dem bezirklichen Intranet
Enthält Anlagen
DS/0048/IV  
Ö 5  
Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 6  
Maschinenlesbare Haushaltsdaten  
Enthält Anlagen
DS/0281/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, maschinenlesbare Haushaltsdaten auf seinen Webseiten zu veröffentlichen, sobald diese Daten vorliegen, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage in der BVV. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für

a) Die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten

b) die Bezirkshaushaltsrechnung

c) den Entwurf des Haushaltsplans sowie die ggf. geänderten Vorlagen und die schlussendlich beschlossene Version.

 

Begründung

Durch eine bearbeitbare Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden.

Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nach gegenwärtigem Wissensstand nicht.

Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die Verordneten in der Bezirksversammlung hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten.

Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf § 41 (2) BzVwG "§ 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft:

(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei

mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt."

 

In der heutigen Zeit bedeutet "in geeigneter Form"  maschinenlesbar.

Für "rechtzeitig" scheint uns eine Frist von zwei Wochen angemessen.

Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht (nur) als ein gescanntes pdf.

Eine ausführliche Analyse zu möglichen Formaten und/oder weiteren Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts:

http:www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf

Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Verordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese neugeschaffene Transparenz ausgeschlossen. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich.

Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf und beugt einer der theoretischen Möglichkeit einer tendenziösen Einflussnahme vor.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.

 

BüTra 11.10.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, maschinenlesbare Haushaltsdaten auf seinen Webseiten zu veröffentlichen, sobald diese Daten vorliegen, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage in der BVV. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für

a) Die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten

b) die Bezirkshaushaltsrechnung

c) den Entwurf des Haushaltsplans sowie die ggf. geänderten Vorlagen und die schlussendlich beschlossene Version.

 

PHI 23.10.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, maschinenlesbare Haushaltsdaten auf seinen Webseiten zu veröffentlichen, sobald diese Daten vorliegen, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage in der BVV. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für

 

a)      Die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten (Aufstellungsrundschreiben und Globalsummenzuweisung incl. der Anlagen)

b)      die Bezirkshaushaltsrechnung

c)      den Entwurf des Haushaltsplans in der Fassung des Bezirksamtsbeschlusses nebst Eckwertebeschluss, sowie die von der BVV beschlossene Version.

 

 

. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, maschinenlesbare Haushaltsdaten auf seinen Webseiten zu veröffentlichen, sobald diese Daten vorliegen, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage in der BVV. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für

 

a)      Die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten (Aufstellungsrundschreiben und Globalsummenzuweisung incl. der Anlagen)

b)      die Bezirkshaushaltsrechnung

c)      den Entwurf des Haushaltsplans in der Fassung des Bezirksamtsbeschlusses nebst Eckwertebeschluss, sowie die von der BVV beschlossene Version.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung

 

PHI 18.12.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    20.06.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.50 - überwiesen
   
   
    16.08.2012 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 5.3 - gegenstandslos
   
   
    23.10.2012 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    28.11.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.19 - überwiesen
   
   
    18.12.2012 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    19.12.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 7  
"Projekte-Haus"  
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 8  
DS/0375/IV - Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Nordost      
Ö 9  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2010  
Enthält Anlagen
DS/0014/IV  
Ö 10  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
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