BzBm Herr Dr. Schulz berichtet von den Hauptthemenfeldern der Klausur am 18. und 19.10.2012:
· Stellenabbau
Die Diskussion war geprägt von dem Wunsch der LuV- und SE-Leitungen nach Klarheit, wie der Stellenabbau auf die Abteilungen verteilt wird.
Mehrheitlich wurde sich für eine lineare Verteilung ausgesprochen. Hierzu erhält die BVV nach Beschlussfassung im Bezirksamt am kommenden Dienstag eine VzK.
Stellenbesetzungen soll ebenfalls linear, jedoch mit einem Gewichtungsfaktor erfolgen. Es wird kein konstanter Nachbesetzungskorridor geschaffen, sondern die Stellenbesetzungsrate soll sich proportional an der Rate des alterbedingten Ausscheidens orientieren.
Jede Nachbesetzung einer der zur Zeit 95 finanzierten und freien Stellen würde die Abbaurate zu Lasten aller Bereiche erhöhen, so dass hier vereinbart wurde, dass jede Nachbesetzung nur durch ‚Neutralstellung’ innerhalb der Abteilung (d.h., für jede Nachbesetzung muss im gleichen Umfang auch eingespart werden) möglich sein soll.
· KLR und Haushaltsentwicklung
Insbesondere soll ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche gelegt werden, wo die Eckwerteüberschreitung und die Zuweisung deutlich voneinander abweichen. Bisher konnten diese Überschreitungen zumeist aus dem Gewinnvortrag und den Einsparungen beim Personal (Umfang jährlich bis zu 8 Mio €) ausgeglichen werden. Dies wird künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein, da 1. die KLR-Verluste steigen, 2. keine Gewinnvorträge mehr zur Verfügung stehen und 3. SenFin überlegt, ein neues Zuweisungsverfahren bei den Personalmitteln einzuführen. Dies beinhaltet, dass sich nicht länger an den IST-Ausgaben orientiert werden soll, sondern die Anzahl der Stellen multipliziert mit einem Durchschnittssatz zugewiesen würden.
· PMA-Auflösung
Auf der Klausur wurden zahlreiche Ideen zusammengetragen, die das Bezirksamt derzeit in Prognoserechungen überprüft.
Der Ergänzungsplan 2013 soll der BVV sehr zeitnah (voraussichtlich Anfang November) zugehen.
Die Nachfrage, ob Organisationseinheiten, die in der Vergangenheit sehr stark Personal abgebaut haben, von der (neuerlichen) linearen Kürzung ausgenommen werden, wird verneint. BzBm Herr Dr. Schulz führt weiter aus, dass jede Organisationseinheit aus den unterschiedlichsten Gründen in der Vergangenheit abgebaut wurde oder einen Zuwachs zu verzeichnen hatte. Dazu kommen Sondertatbestände, die es unmöglich machen, einen für alle akzeptablen Stichtag zu finden, so dass der maßgebliche Stichtag der 01.06.2012, analog der Senatsverwaltung, ist.