Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird ersucht, eine ExpertInnen-Anhörung zum Thema „Frauen und
Süchte“ für alle, an diesem Thema Interessierte, zu organisieren. Es soll darum
gehen Hilfe für die Betroffenen geschlechtsspezifisch diversifiziert anzubieten
ist. Dem Thema so gerecht wie möglich zu werden, ist unsere politische Aufgabe,
deren konkrete Umsetzung im Bezirk das Ziel ist, dem eine solche Anhörung
dienen soll.
Begründung:
So vielfältig
Frauenleben gelebt werden, so vielfältig sind diese Lebensentwürfe nicht nur in
ihren Stärken, sondern auch in ihren Schwächen. Süchte sind ein menschliches
Phänomen, welches Männer und Frauen - aber eben gerade nicht gleicher maßen –
betrifft. Der Weg zur jeweiligen Sucht, die Art und Weise der Sucht, deren
Umsetzung, Finanzierung, deren Auswirkung auf die Süchtige/den Süchtigen
selbst, als auch auf deren soziales Umfeld, deren unterschiedliche
Tabuisierung, unterliegt jedoch nicht nur dem jeweils „persönlichen Geschmack“,
sondern unterliegt selbstverständlich auch der jeweiligen Geschlechterrolle.
Damit wirken sich Süchte in allen persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen
Belangen unmittelbar unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in den
Ausschuss für Frauen und Gleichstellung und in den Ausschuss für Soziales und
Gesundheit ff überwiesen (soweit die Ausschüsse es für erforderlich halten,
möge eine Beschlussempfehlung vor Aufnahme in die Tagesordnung BVV dem
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen zugeleitet werden).
GleichstA
19.05.
Mit 3
Enthaltungen angenommen.
10.06.2010
SozGes
Änderungsfassung:
Frauen
und Abhängigkeiten
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird ersucht, eine ExpertInnen-Anhörung zum Thema „Frauen und
Abhängigkeiten“ für alle, an diesem Thema Interessierte, zu organisieren. Es
soll darum gehen Hilfe für die Betroffenen geschlechtsspezifisch diversifiziert
anzubieten. Dem Thema so gerecht wie möglich zu werden, ist unsere politische
Aufgabe, deren konkrete Umsetzung im Bezirk das Ziel ist, dem eine solche
Anhörung dienen soll. Zu beteiligen ist das ExpertInnenwissen aus der AG Sucht
und dem Frauengesundheitsnetzwerk.
Der
Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird abgelehnt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird abgelehnt.