Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Entwicklung von Konzepten einzusetzen, deren Inhalt die Vermittlung herkunftssprachlicher Bildung an unseren Schulen ist. Dabei soll herkunftssprachliche Bildung als Teil ganzheitlicher Bildung in den Unterricht aufgenommen werden um allen Kindern die Möglichkeit zu geben, diesen im Rahmen der regulären Stundentafel zu erhalten.
Die dort vermittelten Bildungs- und Erziehungsziele müssen demokratisch legitimiert sein. Der
Staat bestimmt die Bildungsinhalte und lässt diese von ausgebildeten Lehrkräften vermitteln.
Die Durchführung von herkunftssprachlichem Unterricht durch Dritte in öffentlichen Gebäuden sollte vermieden und muss ggf. demokratisch kontrolliert /staatlich reguliert werden.
Begründung :
Neben türkischem Konsulatsunterricht findet in den Schulen des Bezirkes auch anderer herkunftssprachlicher Unterricht statt. Es ist für Kinder sinnvoll, wenn ihre Familiensprache anerkannt und gefördert wird. Darauf haben sich die Kultusminister der Länder bereits vor Jahren geeinigt. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird der Türkischunterricht von eigens dafür ausgebildeten Lehrkräfte unterrichtet. Die Debatte im Land Berlin um den türkischen Konsulatsunterricht sollte genutzt werden, um den herkunftssprachlichen Unterricht generell aufzuwerten und zu überlegen, wie dieser qualifiziert angeboten werden kann.
PHI 24.04.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Entwicklung von Konzepten einzusetzen, deren Inhalt die Vermittlung herkunftssprachlicher Bildung an unseren Schulen ist. Dabei soll herkunftssprachliche Bildung als Teil ganzheitlicher Bildung in den Unterricht aufgenommen werden um allen Kindern die Möglichkeit zu geben, diesen im Rahmen der regulären Stundentafel zu erhalten.
Die dort vermittelten Bildungs- und Erziehungsziele müssen demokratisch legitimiert sein. Der
Staat bestimmt die Bildungsinhalte und lässt diese von ausgebildeten Lehrkräften vermitteln.
Die Durchführung von herkunftssprachlichem Unterricht durch Dritte in öffentlichen Gebäuden sollte vermieden und muss ggf. demokratisch kontrolliert /staatlich reguliert werden.
BVV 25.04.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für die Entwicklung von Konzepten einzusetzen, deren Inhalt die Vermittlung herkunftssprachlicher Bildung an unseren Schulen ist. Dabei soll herkunftssprachliche Bildung als Teil ganzheitlicher Bildung in den Unterricht aufgenommen werden um allen Kindern die Möglichkeit zu geben, diesen im Rahmen der regulären Stundentafel zu erhalten.
Die dort vermittelten Bildungs- und Erziehungsziele müssen demokratisch legitimiert sein. Der
Staat bestimmt die Bildungsinhalte und lässt diese von ausgebildeten Lehrkräften vermitteln.
Die Durchführung von herkunftssprachlichem Unterricht durch Dritte in öffentlichen Gebäuden sollte vermieden und muss ggf. demokratisch kontrolliert /staatlich reguliert werden.