Drucksache - DS/0606/V  

 
 
Betreff: Neue Räumlichkeiten auf dem Dragoner-Areal für den Orhan Gazi Verein
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUstellv. Vorsteherin
Verfasser:Husein, TimurSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integrationsausschuss Vorberatung
14.02.2018 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
18.04.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
24.04.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dem gemeinnützigen Verein ORHANGAZI TÜRKISCH-ISLAMISCHE GEMEINDE ZU KREUZBERG, Obentrautstraße 35, 10963 Berlin auf dem Gelände des sog. Dragoner-Areals zeitnah Räumlichkeiten für die Gemeindetätigkeit zu verschaffen.

Dies kann entweder durch Untervermietung von Räumlichkeiten auf dem Dragoner-Areal erfolgen, die das Bezirksamt bereits gemietet hat bzw. mieten kann oder durch den Einsatz des Bezirksamts beim jeweils aktuellen Eigentümer des Dragoner-Areals (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Land Berlin, städtische Wohnungsbaugesellschaften etc.).

Eine Untervermietung durch den Bezirk darf nicht dazu führen, dass der Bezirk dadurch Verluste erleidet, d.h. die Untervermietung muss mindestens kostenneutral für den Bezirk sein.

Der Mietvertrag kann zur Gewährleistung der Entwicklung des Dragoner-Areals auch ein kurze Mietdauer bzw. kurzfristige Kündigungsfristen beinhalten.

Hierzu tritt das Bezirksamt unverzüglich in Kontakt mit dem Verein.

 

Begründung:

Der gemeinnützige Verein ORHANGAZI TÜRKISCH-ISLAMISCHE GEMEINDE ZU KREUZBERG besteht seit 35 Jahren und ist seitdem im Möckernkiez aktiv.

Der Verein hat ca. 200 Kreuzberger Mitglieder. Die Angebote des Vereins werden aber von viel mehr Menschen im Kiez und darüber hinaus angenommen.

Der Verein macht sich erfolgreich stark für den gesellschaftlichen Frieden zwischen den Religionen, sowie für die kulturelle und soziale Zusammenarbeit.

Der Verein nimmt regelmäßig am Tag der offenen Moschee am 3. Oktober jeden Jahres teil.

Durch gemeinsame Freizeitaktivitäten, Hausaufgabennachhilfe etc. werden Kinder und Jugendliche gefördert.

Der Verein ist sozialer Treffpunkt und Ort des nachbarschaftlichen Austauschs und Miteinanders.

Seit 2015 kümmert sich der Verein auch um die religiöse Betreuung von Flüchtlingen.

Insbesondere ist die Moschee der einzige Ort für die Muslime im Kiez, ihren religiösen Aktivitäten (Gebete etc.) nachzugehen.

Dies alles ist in Gefahr, da der Verein die bisherigen Räumlichkeiten in der Obentrautstraße 35 zu Ende Februar 2018 verlassen muss, da der Mietvertrag nicht mehr verlängert wird. Der Vermieter hat die Frist immer wieder verlängert. Aber Ende Februar 2018 muss der Verein die Räumlichkeiten verlassen.

Der Verein ist dringend auf der Suche nach anderen, möglichst größeren Räumlichkeiten (ab 200 qm), wissend, dass es gerade in Berlin-Kreuzberg sehr schwer ist Gewerbeflächen zu mieten. Seit ca. fünf Jahren sucht der Verein bereits nach Ersatz, jedoch haben alle angesprochenen privaten Vermieter eine Vermietung abgelehnt.

Es liegt daher in der Verantwortung des Bezirks, den einheimischen Muslimen eine wohnortnahe Möglichkeit zur Religionsausübung zu gewährleisten.

Die Gewerbetreibenden auf dem Dragoner-Areal sehen eine Ansiedlung positiv.

Ob und wie die Gemeinde nach der Entwicklung des Dragoner-Areals Räumlichkeiten auf dem Dragoner-Areal erhält, bleibt den Planungen und Entwicklungen in der Zukunft vorbehalten. Die Gemeinde jedenfalls beteiligt sich an den Veranstaltungen, die vom Bezirk und von der S.T.E.R.N hierzu organisiert werden.

 

24.01.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

  • Integrationsausschuss
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

PHI 24.04.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 25.04.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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