Für jedes Grundstück in Berlin gibt es von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine/n bestellte/n, ausschließlich zuständige/n bevollmächtige/n Bezirksschornsteinfeger*innen.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen sind nur noch für die gesetzlich definierten hoheitlichen Tätigkeiten zuständig. Für alle anderen Tätigkeiten kann ein anderer Schornsteinfegerfachbetrieb beauftragt werden.
Hoheitliche Tätigkeiten: Feuerstättenschau, Ausstellen des Feuerstättenbescheids, Kontrolle ob die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Tätigkeiten erfolgt sind (Formblatt), Führung des Kehrbuches.
Freie wiederkehrende Tätigkeiten: Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Schornsteinen und Abgasanlagen, Messungen an Feuerstätten (bei fest, flüssig und gasförmigen Brennstoffen), Überprüfungsarbeiten an Dunstabzugsanlagen / Lüftungsanlagen und Weitere.
Die bezirklichen Bauaufsichtsbehörden üben die Fachaufsicht über die in ihrem Bezirk bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen aus.
Berlin ist in fast 200 Kehrbezirke aufgeteilt.
Hier können Sie Ihre/n zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen finden.