Bauaktenkammer Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Aktenordner

Wichtige Meldung !

Präsenz-Sprechstunde und persönliche Vorsprachen auf Grund der derzeitigen Pandemielage

Ab sofort können wir Ihnen wieder Sprechstunden in Präsenz nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Stadtentwicklungsamt unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln anbieten.

Aufgrund einer akuten Personal-Not können Anträge auf Einsicht in die Bauaktenkammer momentan nur sehr eingeschränkt angeboten werden. Es ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Dies gilt insbesondere für den Ortsteil Kreuzberg. Wir arbeiten an einer Lösung des Problems und bitten in der Zwischenzeit um ihr Verständnis.

Wir erlauben uns, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass das Bezirksamt nicht gesetzlich verpflichtet ist, die Akten zur Einsicht für Externe vorzuhalten. Bei der Bauaktenkammer handelt es sich um einen freiwilligen Service, welcher derzeit nur eingeschränkt angeboten werden kann. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Planunterlagen liegt gemäß §18 BauVerfV beim Grundstückseigentümer, an den Sie sich in erster Linie wenden sollten.

Hinweis: Der Zutritt zur Bauaktenkammer wird im Rahmen des Hausrechts nur mit FFP2-Maske gewährt.

Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis.

In unserer Bauaktenkammer bewahren wir die aus dem Baugenehmigungsverfahren stammenden Bau-Unterlagen für Bauvorhaben wie Neubauten, Anbauten und bauliche Veränderungen von und an bestehenden Gebäuden des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg auf.

Sie finden hier:

  • Bauantragsunterlagen
  • Baupläne
  • Grundriss-Zeichnungen
  • Statiken u.a.
Zwei Reisepässe in Jeanstasche

Für die Akteneinsicht benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen Personalausweis oder Pass
  • gegebenenfalls Grundbuchauszug bzw. Kaufvertrag (wird empfohlen)
  • gegebenenfalls Vollmacht zur Akteneinsicht der/s jeweiligen Grundstückseigentümer/in (wird empfohlen)
  • gegebenenfalls eine Kostenübernahme, sofern die Gebühr für die Einsichtnahme vom/von der Einsichtnehmenden nicht selbst getragen wird.
Drei Chipkarten

Wichtiger Hinweis:

Die Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt je nach Aufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht in der Regel zwischen 20 und 500 EURO und ist sofort nach Akteneinsicht mit Ihrer GiroCard einzuzahlen.

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Am Standort kann ausschließlich mit girocard (ehemals ec-Karte) bezahlt werden.

Kosten für Kopien werden zusätzlich erhoben.
(Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass diese Arbeiten überwiegend nicht vor Ort ausgeführt werden können)

Die Bauaktenkammer arbeitet als Terminsprechstunde

Sprechzeiten:

Die Bauaktenkammer arbeitet als Terminsprechstunde. Das bedeutet, dass Sie nur nach rechtzeitiger vorheriger telefonischer Terminabsprache Akteneinsicht nehmen können.

Selbstverständlich können Sie auch postalisch oder per E-Mail um einen Termin nachfragen. Bitte geben Sie dann unbedingt Ihre Telefonnummer an, damit gegebenenfalls eine telefonische Abstimmung erfolgen kann.

Sie finden uns in der Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin-Kreuzberg, im Zimmer: 1041b, Altbau 1.Etage.

Für eine Terminanfrage können Sie gern unser Online-Formular ##icon:formular## nutzen.

Download:

  • Hinweise für die Akteneinsicht in der Bauaktenkammer

    PDF-Dokument (45.5 kB)

  • Merkblatt zum Datenschutz (Informationen für die Datenverarbeitung)

    Wichtige Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
    (Anlage zum Antrag auf Akteneinsicht)

    PDF-Dokument (52.5 kB)