Drucksache - DS/0001-02/V  

 
 
Betreff: Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung § 27 Mündliche Anfragen
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/V
 Ursprungaktuell
Initiator:Unterausschuss GeschäftsordnungVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Unterausschuss Geschäftsordnung
04.09.2018 
Nichtöffentliche Sitzung Unterausschusses Geschäftsordnung (UA GO) erledigt   
Vorstand der BVV
24.09.2018    Nichtöffentliche Sitzung des Vorstandes der BVV      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.09.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Sitzungen der BVV im Oktober, November und Dezember 2018 gelten abweichend von der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV folgende Regelungen:

 

§ 27 Abs. 5

Für die Behandlung der Mündlichen Anfragen stehen in jeder Sitzung grundsätzlich mindestens 40 Minuten zur Verfügung.

 

§ 27 Abs. 6a

An die Behandlung der Mündlichen Fragestunde schließt sich eine mindestens 20 minütige Fragerunde , bestehend aus jeweils einer Frage und deren Beantwortung an. Eine Aussprache findet nicht statt. Die Vorsteherin erteilt das Wort entsprechend dem Stärkeverhältnis analog der Behandlung der Mündlichen Anfragen. Die Fraktionen, Gruppen bzw. fraktionslosen Bezirksverordneten können die Fragesteller*in bestimmen.

 

§ 27 Abs. 6b

Die Fragestunde muss die Dauer von 40 Minuten bzw. die Fragerunde die Dauer von 20 Minuten überschreiten, wenn noch nicht alle Fraktionen, Gruppen bzw. fraktionslosen Verordneten mit je einer Anfrage beteiligt wurden.

 

 

BVV 26.09.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Für die Sitzungen der BVV im Oktober, November und Dezember 2018 gelten abweichend von der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV folgende Regelungen:

 

§ 27 Abs. 5

Für die Behandlung der Mündlichen Anfragen stehen in jeder Sitzung grundsätzlich mindestens 40 Minuten zur Verfügung.

 

§ 27 Abs. 6a

An die Behandlung der Mündlichen Fragestunde schließt sich eine mindestens 20 minütige Fragerunde , bestehend aus jeweils einer Frage und deren Beantwortung an. Eine Aussprache findet nicht statt. Die Vorsteherin erteilt das Wort entsprechend dem Stärkeverhältnis analog der Behandlung der Mündlichen Anfragen. Die Fraktionen, Gruppen bzw. fraktionslosen Bezirksverordneten können die Fragesteller*in bestimmen.

 

§ 27 Abs. 6b

Die Fragestunde muss die Dauer von 40 Minuten bzw. die Fragerunde die Dauer von 20 Minuten überschreiten, wenn noch nicht alle Fraktionen, Gruppen bzw. fraktionslosen Verordneten mit je einer Anfrage beteiligt wurden.

 

Stammbaum:
DS/0001/V   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg in der V. Wahlperiode   B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD   Beschluss
DS/0001-01/V   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg in der V. Wahlperiode hier §16   BezVerordneter Just   Beschluss
DS/0001-02/V   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung § 27 Mündliche Anfragen   Unterausschuss Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-03/V   Die Sitzungen der BVV- Änderung der GO   DIE LINKE   Beschluss
DS/0001-04/V   Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg in der V. Wahlperiode   Unterausschuss Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-05/V   Änderungsantrag zur GO BVV (DS/0001-04/V)   B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD   Beschluss
DS/0001-06/V   Änderung der Geschäftsordnung: Abweichende Verfahren in außergewöhnlichen Notlagen   B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD/CDU/diePARTEI/FDP   Beschluss
 
 

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