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Drucksache - DS/0001-03/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Sitzungen der BVV beginnen um 18.00 Uhr und enden in der Regel um 22.00 Uhr, wobei ein begonnener Tagesordnungspunkt zu Ende zu führen ist. Die BVV kann die Fortsetzung der Sitzung beschließen. Wird eine Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung geschlossen, ist sie in der Regel am folgenden Donnerstag ab 18.00 Uhr fortzusetzen.
Begründung: Ein Großteil der Mitglieder der BVV ist berufstätig. Spätestens ab 22.00 Uhr ist es schwierig, der Sitzung konzentriert zu folgen. Um sowohl dem Präsidium als auch allen Bezirksverordneten die Möglichkeit einzuräumen, dem Verlauf der Beratungen gut folgen zu können, ist es angezeigt, diese zeitlich zu begrenzen.
BVV 28.11.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Vorstand / Unterausschuss Geschäftsordnung |
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