Drucksache - DS/1465/IV  

 
 
Betreff: Elektromobilität im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Stellen in der Berliner Verwaltung sind für die Genehmigung von Ladestationen für Elektroautos zuständig?

 

  1. Wo im Bezirk gibt es aktuell (genehmigte) Ladestationen?

 

  1. Wieviele Anträge auf Genehmigung wurden bislang abgelehnt, und aus welchen Gründen?
     

Nachfragen:

 

  1. Warum kommt nach Auffassung des Bezirksamts der Ausbau der Elektromobilität im Bezirk nur sehr schleppend voran?

 

  1. Was wurde aus den Plänen für eine Elektrobus-Linie im Bezirk?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                      Berlin, den 17.12.14

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Welche Stellen in der Berliner Verwaltung sind für die Genehmigung von Ladestationen für Elektroautos zuständig?

 

Die notwendige Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen der Ladestationen erteilt der Fachbereich Straßen im Straßen- und Grünflächenamt. Für eine evtl. notwendige zusätzliche Verkehrsbeschilderung muss die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde die Anordnung treffen.

 

2. Wo im Bezirk gibt es aktuell (genehmigte) Ladestationen?

 

Es gibt noch keine genehmigten Ladeulen im öffentlichen Straßenland, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst über eine europaweite Ausschreibung den Betreiber ermittelt.

 

3. Wieviele Anträge auf Genehmigung wurden bislang abgelehnt, und aus welchen Gründen?

 

Bisher wurden 3 Anträge abgelehnt, weil die Antragsteller die Nutzung der Ladesäulen ausschließlich personengebunden beantragt haben, und damit versucht haben,  sich auf diesem Weg einen Privatparkplatz im öffentlichen Straßenland zu reservieren. Die Ladesäulen müssen grundtzlich für alle Elektrofahrzeuge zugänglich und nutzbar sein, nur dann kann eine Genehmigung nach dem Berliner Straßengesetz erteilt werden.

Nachfragen:

 

1. Warum kommt nach Auffassung des Bezirksamts der Ausbau der Elektromobilität im Bezirk nur sehr schleppend voran?

 

Der Betrieb und die Standortvergabe musste über eine europaweite Ausschreibung erteilt werden. In diesem Zusammenhang war auch sicher zu stellen, dass eine uneingeschränkte Zugänglichkeit zu den Ladestationen garantiert wird. Das Vergabeverfahren wird von SenStadt durchgeführt. Der Zuschlag soll Anfang 2015 erteilt werden, sodass ab März mit dem Aufbau der Ladesäulen begonnen werden kann.

 

2. Was wurde aus den Plänen für eine Elektrobus-Linie im Bezirk?

 

Die BVG plant ab Sommer 2015 für die Linie 204 (Südkreuz bis Bhf. Zoo) E-Busse über Bundesförderung einzusetzen. Die Förderung gilt für ein Jahr. Bei Erfolg wird über eine Erweiterung auf andere Linien nachgedacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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