Drucksache - DS/1080/VI  

 
 
Betreff: Mutwillig zerstörte Schultoiletten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schultoiletten werden mutwillig von den Schüler*innen zerstört?
  2. Wie hoch sind die Kosten für das Schulamt?
  3. Gibt es Konsequenzen für die Schüler*innen?

 

 

Beantwortung:  BezStR Herr Hehmke

 

zu Frage 1: Ich habe vorhin sehr lang geantwortet und umso kürzer wird jetzt diese Beantwortung.

Es gibt keine Statistik im Schul- und Sportamt über die Anzahl von mutwillig zerstörten Toiletten. Es ist auch nicht immer zu erkennen, ob Schäden auf Vandalismus zurückzuführen sind oder andere Ursachen haben. Wenn das durch den Hochbauservice in Augenschein genommen wird, kann man sozusagen nicht in jedem Fall auf die Ursachen schließen.

Wir wissen aber aus den Schulen selbstverständlich und auch aus anderen Ämtern, wir hatten gestern eine große Runde mit dem Jugendamt und mit den Vertreter*innen des Gesundheitsamtes, namentlich aus dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und aus dem kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst und das wird von allen belegt und bestätigt, denn es gibt Statistiken und wir wissen es aus den Schulen, dass nach der Corona-Pandemie psychische Belastungen und auch seelische Erkrankungen von Schüler*innen deutlich zugenommen haben.

Dies wirkt sich u.a. auch aus und ist sichtbar anhand des Sozialverhaltens. Äußert sich beispielsweise auch in Form der Zunahme von Gewaltvorfällen gegen Sachen oder Personen, auch durch vermehrte Schuldistanz, Unterrichtsstörungen und / oder verminderte schulische Leistungen.

 

zu Frage 2: Kosten für zerstörte Toiletten werden nicht separat erfasst und lassen sich nicht ableiten. Schäden werden im Rahmen der Bauunterhaltung behoben. Das Schulamt hat keine Haushaltsmittel für die Behebung von Schäden. Der Titel für die Bauunterhaltung ist im Haushalt der Serviceeinheit Facilitymanagement beim Hochbau etatisiert.

 

zu Frage 3: Sofern Ausstattung oder Gebäudeteile von Schulen mutwillig und nachweisbar von Schüler*innen zerstört oder beschädigt werden, wird die Polizei hinzugezogen. Also es wird Anzeige erstattet und Schadensersatz in jedem Falle eingefordert.

 

 
 

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