Drucksache - DS/1070/VI  

 
 
Betreff: Baustelle Warschauer Straße, Klappe die Dritte....
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Fuchslocher, KoljaFuchslocher, Kolja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)   Wann hat sich das Bezirksamt im Zeitraum August 2023 bis heute vor Ort von der Situation für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen im Rahmen der Baustellenabsperrungen vertraut gemacht und welche Konsequenzen hat das Bezirksamt jeweils daraus gezogen?

 

2.)   Aus welchen Gründen wurde die Anfang Februar erfolgte Verlegung des Fahrradweges auf die Straße zurückgenommen, mit der Konsequenz, dass die Mindestbreite für Fußgänger:innen auf der Warschauer Str. erneut deutlich unterschritten wird (Vgl. Drucksachen 994/VI und 19034/VI)?

 

3.)   Wurden gegenüber dem Bauträger/Verantwortlichen auf Grund der mehrfachen offensichtlichen Nichteinhaltung der Vorgaben Bußgelder verhängt und wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wann hat sich das Bezirksamt im Zeitraum August 2023 bis heute vor Ort von der Situation für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen im Rahmen der Baustellenabsperrungen vertraut gemacht und welche Konsequenzen hat das Bezirksamt jeweils daraus gezogen?

 

Die Baustelle wurde in der Vergangenheit mehrfach aufgesucht und Nachbesserungen in Bezug auf die Geh- und Radwegbreiten wurden gefordert. Diese wurden auch umgesetzt.

 

  1. Aus welchen Gründen wurde die Anfang Februar erfolgte Verlegung des Fahrradweges auf die Straße zurückgenommen, mit der Konsequenz, dass die Mindestbreite für Fußgänger:innen auf der Warschauer Str. erneut deutlich unterschritten wird (Vgl. Drucksachen 994/VI und 19034/VI)?

Die Verlegung des Radweges erfolgte im Zusammenhang mit einer Havarie, da auf der Baustelle ein 10.000 Volt Kabel durchtrennt wurde.

 

  1. Wurden gegenüber dem Bauträger/Verantwortlichen auf Grund der mehrfachen offensichtlichen Nichteinhaltung der Vorgaben Bußgelder verhängt und wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?

 

Aufgrund der Hinweise auf Verstöße von Bürger*innen wurde mit der ausführenden Firma Kontakt aufgenommen, welche diese Mängel auch abstellte. Zudem wurden bei den Routinekontrollen keine Missstände festgestellt. Daher wurden bisher keine Bußgelder auferlegt. Sollten bei Kontrollen Abweichungen zu den in den Erlaubnissen genehmigten Flächen ermittelt werden, wird das Bezirksamt dazu Bußgeldverfahren einleiten.

  

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

 
 

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