Drucksache - DS/0931/VI  

 
 
Betreff: Zeit- und Maßnahmenplan für Schulwegpläne
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDStellv. Vorsteherin Sommer-Wetter, Regine
Verfasser:Vollmert, Frank 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.11.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
12.12.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (Schul) vertagt   
18.01.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (Schul) vertagt   
27.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule (Schul) und des Ausschusses Verkehr und Ordnung      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beratung ff
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Zeit- und Maßnahmenplan für Schulwegpläne  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der gesetzlichen Aufgabe zur Erstellung von Schulwegplänen nachzukommen, einen Zeit- und Maßnahmenplan durch das Straßen- und Grünflächenamt erstellen zu lassen und den Fachausschüssen bis Februar 2024 vorzulegen.

 

Begründung:

 

Mit dem Berliner Mobilitätsgesetz von 2018 sind die Bezirke nach §50 (7) verpflichtet, Schulwegpläne zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Es ist nicht hinzunehmen, dass das Bezirksamt, aufgrund anderer politischer Prioritätensetzungen, dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe nicht nachkommt und missachtet.

 

 

BVV 29.11.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule
  • Ausschuss für Verkehr und Ordnung

 

 

VerkehrOrd 27.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der gesetzlichen Aufgabe zur Erstellung von Schulwegplänen nachzukommen, einen Zeit- und Maßnahmenplan erstellen zu lassen und den Fachausschüssen bis Februar 2024 vorzulegen. Das darf jedoch nicht auf Kosten der Planung und Umsetzung von sicheren Geh- und Radwegen gehen.

 

 

BVV 28.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der gesetzlichen Aufgabe zur Erstellung von Schulwegplänen nachzukommen, einen Zeit- und Maßnahmenplan durch das Straßen- und Grünflächenamt erstellen zu lassen und den Fachausschüssen bis Februar 2024 vorzulegen. Das darf jedoch nicht auf Kosten der Planung und Umsetzung von sicheren Geh- und Radwegen für Kinder und Jugendliche gehen.

 

 
 

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