Drucksache - DS/0894/VI  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ton- und Bildaufnahmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Behlert, Karolin 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Vorberatung
15.02.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_GO BVV Ton- und Bildaufnahmen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Geschäftsordnung der BVV wird § 14 Absatz 4 wie folgt neu gefasst:

 

(4) Von der Übertragung nach Abs. 2 und 3 ausgenommen sind minderjährige Personen, nicht öffentliche Beratungen und Bürger*innenanfragen, wenn die Fragesteller*in dies erklärt. Haben Sitzungsteilnehmer*innen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und Bildübertragung abgegeben, teil die Sitzungsleitung den Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt. 

 

Begründung:

Minderjährige bedürfen eines besonderen Schutzes in der Öffentlichkeit. Dies gilt insbesondere auch bei öffentlichen Ton- und Bildaufnahmen in der Bezirksverordnetenversammlung oder in Ausschüssen und sollte sich daher in der Geschäftsordnung der BVV widerspiegeln.

 

 

BVV 18.10.2023

Die Bezirksverordetenversammlung beschlit:

 

  • Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung

 

 

EBGO 15.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Geschäftsordnung der BVV wird § 14 Absatz 4 wie folgt neu gefasst:

 

(4)    Von der Übertragung nach Abs. 2 und 3 ausgenommen sind nicht öffentliche Beratungen und Bürger*innenanfragen, wenn die Fragesteller*in dies erklärt sowie minderjährige Personen, außer die Fragesteller*in und die Sorgeberechtigten erklären im Vorfeld der Sitzung ihre Zustimmung. Haben Sitzungsteilnehmer*innen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und Bildübertragung abgegeben, teil die Sitzungsleitung den Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

 

BVV 28.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

In der Geschäftsordnung der BVV wird § 14 Absatz 4 wie folgt neu gefasst:

 

(4)    Von der Übertragung nach Abs. 2 und 3 ausgenommen sind nicht öffentliche Beratungen und Bürger*innenanfragen, wenn die Fragesteller*in dies erklärt sowie minderjährige Personen, außer die Fragesteller*in und die Sorgeberechtigten erklären im Vorfeld der Sitzung ihre Zustimmung. Haben Sitzungsteilnehmer*innen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und Bildübertragung abgegeben, teil die Sitzungsleitung den Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

 

 

 

 
 

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