Drucksache - DS/0879/VI  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen II: Fragerecht für Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Dabisch, Behlert, Hochstätter, Fabeck, Koterewa 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Vorberatung
23.01.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) vertagt   
15.02.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_GO BVV Fragerecht für Kinder und Jugendliche  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Geschäftsordnung der BVV wird § 40 Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

 

(1) Alle Einwohner*innen jeden Alters ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ihren Wohnsitz (oder den eines Erziehungsberechtigten), ihren Arbeitsplatz, ihren Schul- oder Kitaplatz oder ihren Ausbildungsplatz haben oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung im Bezirk besuchen, können in der ordentlichen Sitzung der BVV Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten. Die Fragen müssen den Namen und die Anschrift der Fragenden enthalten.

 

Begründung:

Da auch Einwohner*innen unter 16 Jahren und Schüler*innen von der Politik der BVV Friedrichshain-Kreuzberg betroffen sind, sollen auch sie zukünftig die Möglichkeit haben, in einer BVV Fragen an das Bezirksamt zu richten. Der § 43 Bezirksverwaltungsgesetz ermöglicht, das Fragerecht vom Wahlrecht zu entkoppeln (https://bezirksverwaltungsrecht.berlin/kommentar-zum-bezirksverwaltungsgesetz/43-einwohnerfragestunde#fnref1:1). Das möchten wir mit diesem Antrag tun.

 

 

BVV 18.10.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung

 

 

EBGO 15.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Geschäftsordnung der BVV wird § 40 Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

 

(1)   Alle Einwohner*innen jeden Alters, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ihren Wohnsitz (oder den eines Erziehungsberechtigten), ihren Arbeitsplatz, ihren Schul- oder Kitaplatz oder ihren Ausbildungsplatz haben oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung im Bezirk besuchen, können in der ordentlichen Sitzung der BVV Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten. Die Fragen müssen den Namen und die Anschrift der Fragenden enthalten.

 

 

BVV 28.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

In der Geschäftsordnung der BVV wird § 40 Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

 

(1)   Alle Einwohner*innen jeden Alters, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ihren Wohnsitz (oder den eines Erziehungsberechtigten), ihren Arbeitsplatz, ihren Schul- oder Kitaplatz oder ihren Ausbildungsplatz haben oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung im Bezirk besuchen, können in der ordentlichen Sitzung der BVV Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten. Die Fragen müssen den Namen und die Anschrift der Fragenden enthalten.

 

 

 
 

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