Auszug - Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
TOP: Ö 7
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Ausschuss für Schule und Sport, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer, Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Integrationsausschuss, Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 21.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0564/V Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Reuter, Dr. KatrinJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Gegen CDU, Enthaltung DIE LINKE und ein rgerdeputierter), den Antrag in geänderter Fassung des Änderungsantrages B90/Die Grünen anzunehmen.

 

Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder biodiversitätsfreundliche Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, zu prüfen, ob alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegrünung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, in ihre Planungen nehmen können.

 

Die Maßnahmen sollen für die Mieter*innen kostenneutral sein. Es soll geprüft werden, inwieweit der Bezirk vom im Koalitionsvertrag des Senates beschlossenen 1000 Grüne Dächer Programm profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu seiner Umsetzung leisten kann.Weiterhin soll geprüft werden, ob der Biotopflächenfaktor (BFF) stärker umgesetzt werden kann.

 

Die Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 
 

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