Drucksache - DS/0564/V  

 
 
Betreff: Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Reuter, Dr. KatrinJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
11.01.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
17.01.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vertagt   
21.02.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
02.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
10.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0564/V  
VzK_Dach- und Fassadenbegrünung bei zukünftigen Bauvorhaben  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegnung in ihre Planungen aufnehmen.

 

Die Möglichkeiten, Dach- und Fassadenbegrünungen bei zukünftigen Bauvorhaben verpflichtend zu machen sowie die Ergebnisse, bei welchen bezirkseigenen Gebäuden diese Art der Begrünung ergänzt werden kann, sollen in der ersten Jahreshälfte 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Der Bezirk hat die Deklaration zur biologischen Vielfalt in Kommunen unterzeichnet. Gründächer und Fassadenbegrünungen sind, bei entsprechender Gestaltung, eine geeignete Maßnahme, um Habitate zu schaffen und der Artenvielfalt Raum zu geben. Zudem tragen Dach- und Fassadenbegrünungen durch ihren Abkühlungseffekt zum Klimaschutz bei. Dies ist gerade in stark verdichteten Räumen und einer wachsenden Stadt auch unter Gesundheits- und Vorsorgeaspekten von Bedeutung.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)

 

 

StadtBW 21.02.2018

ÄA B90/Die Grünen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder biodiversitätsfreundliche Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegrünung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, in ihre Planungen aufnehmen.

 

Die Maßnahmen sollen für die Mieter*innen kostenneutral sein. Es soll geprüft werden, inwieweit der Bezirk vom im Koalitionsvertrag des Senates beschlossenen 1000 Grüne Dächer Programm profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu seiner Umsetzung leisten kann.Weiterhin soll gepft werden, ob der Biotopflächenfaktor (BFF) stärker umgesetzt werden kann.

 

Die Ergebnisse glichkeiten, Dach- und Fassadenbegrünungen bei zukünftigen Bauvorhaben verpflichtend zu machen sowie die Ergebnisse, bei welchen bezirkseigenen Gebäuden diese Art der Begrünung ergänzt werden kann, sollen in der ersten Jahreshälfte  sollen im Laufe des Jahres 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Der Bezirk hat die Deklaration zur biologischen Vielfalt in Kommunen unterzeichnet. Gründächer und Fassadenbegrünungen sind, bei entsprechender Gestaltung, eine geeignete Maßnahme, um Habitate zu schaffen und der Artenvielfalt Raum zu geben. Eine biodiversitätsfreundliche Gestaltung der Gründächer und Fassaden ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Zudem tragen Dach- und Fassadenbegrünungen durch ihren Abkühlungseffekt zum Klimaschutz bei. Dies ist gerade in stark verdichteten Räumen und einer wachsenden Stadt auch unter Gesundheits- und Vorsorgeaspekten von Bedeutung.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder biodiversitätsfreundliche Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, zu prüfen, ob alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegrünung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, in ihre Planungen nehmen können.

 

Die Maßnahmen sollen für die Mieter*innen kostenneutral sein. Es soll geprüft werden, inwieweit der Bezirk vom im Koalitionsvertrag des Senates beschlossenen 1000 Grüne Dächer Programm profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu seiner Umsetzung leisten kann.Weiterhin soll geprüft werden, ob der Biotopflächenfaktor (BFF) stärker umgesetzt werden kann.

 

Die Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

BVV 28.02.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder biodiversitätsfreundliche Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, zu prüfen, ob alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegrünung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, in ihre Planungen nehmen können.

 

Die Maßnahmen sollen für die Mieter*innen kostenneutral sein. Es soll geprüft werden, inwieweit der Bezirk vom im Koalitionsvertrag des Senates beschlossenen 1000 Grüne Dächer Programm profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu seiner Umsetzung leisten kann.Weiterhin soll geprüft werden, ob der Biotopflächenfaktor (BFF) stärker umgesetzt werden kann.

 

Die Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

UVKI 10.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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