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Auszug - Carsharinggesetz in Parkraumbewirtschaftungszone anwenden
Der Änderungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk das seit 1. September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz zu nutzen und in diesen Gebieten Parkraum für diesen Zweck stationsgebundene Carsharing-Anbieter auszuweisen. Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen sollen diese Parkplätze direkt im Rahmen der Einrichtung ausgewiesen werden. Die tatsächliche Anzahl und die Standorte der ausgewiesenen Parkplätze sollen sich in Absprache mit interessierten stationsgebundenen Carsharing-Anbietern an dem realen Bedarf orientieren. Grundlage für die tatsächlich benötigte Anzahl an Parkplätzen könnten die Daten über besonders intensiv genutzte Parkregionen der in Berlin aktiven Carsharingunternehmen sein.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Gegen B‘90/Die Grünen, Enthaltung 2 DIE LINKE), den Antrag in der Ursprungsfasung anzunehmen. |
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