Drucksache - DS/0433/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk das seit 1. September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz zu nutzen und in diesen Gebieten Parkraum für diesen Zweck auszuweisen. Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen sollen diese Parkplätze direkt im Rahmen der Einrichtung ausgewiesen werden. Die tatsächliche Anzahl der ausgewiesenen Parkplätze soll sich an dem realen Bedarf orientieren. Grundlage für die tatsächlich benötigte Anzahl an Parkplätzen könnten die Daten über besonders intensiv genutzte Parkregionen der in Berlin aktiven Carsharingunternehmen sein.
Begründung:
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegt im Geschäftsgebiet aller in Berlin aktiven Carsharingunternehmen. Diese werden bereits jetzt von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Die neu durch das Carsharinggesetz geschaffene Möglichkeit der Ausweisung spezieller Parkplätze für Carsharingfahrzeuge biet eine zusätzliche Möglichkeit diese Angebote attraktiver zu gestalten und somit einen weiteren Anreiz zum Verzicht auf das eigene Auto.
BVV 20.09.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)
UVKI 30.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk das seit 1. September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz zu nutzen und in diesen Gebieten Parkraum für diesen Zweck auszuweisen. Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen sollen diese Parkplätze direkt im Rahmen der Einrichtung ausgewiesen werden. Die tatsächliche Anzahl der ausgewiesenen Parkplätze soll sich an dem realen Bedarf orientieren. Grundlage für die tatsächlich benötigte Anzahl an Parkplätzen könnten die Daten über besonders intensiv genutzte Parkregionen der in Berlin aktiven Carsharingunternehmen sein.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk das seit 1. September 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz zu nutzen und in diesen Gebieten Parkraum für diesen Zweck auszuweisen. Bei der Einrichtung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen sollen diese Parkplätze direkt im Rahmen der Einrichtung ausgewiesen werden. Die tatsächliche Anzahl der ausgewiesenen Parkplätze soll sich an dem realen Bedarf orientieren. Grundlage für die tatsächlich benötigte Anzahl an Parkplätzen könnten die Daten über besonders intensiv genutzte Parkregionen der in Berlin aktiven Carsharingunternehmen sein. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 10.09.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.01.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin