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Auszug - Fußgängerüberwege und Radstreifen sind keine Parkzonen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV, den Antrag mit folgender Änderung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zugunsten einer effektiven Durchsetzung des Parkverbots auf Radverkehrsanlagen sowie an Fußgängerüberwegen und Gehwegquerungen geeignete Strategien und Schwerpunktsetzungen mit dem Ordnungsamt weiter zu entwickeln und entsprechende Kontrollen zu einer dauerhaften Priorität zu machen.
Das Ordnungsamt soll zudem von seinem Recht auf Umsetzungs- und Abschleppmaßnahmen verstärkt Gebrauch machen, wie dies jüngst bei Radspuren an drei Kreuzberger Straßen durch die Polizei erfolgte. Die regelmäßig durchzuführenden Schwerpunktkontrollen sollen im Nachhinein durch Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2017 zu berichten.
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