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Auszug - Prinzessinnengarten langfristig erhalten - Erbbaupacht anstreben
Auf Nachfrage erläutert BezStRin Frau Borkamp, dass der Mietvertrag bis 2018 läuft. Ein Erbbaupachtvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 30-40 Jahren. Aus dem Ausschuss werden Bedenken erhoben, das Grundstück in Erbbaupacht wegzugeben, solange die Infrastrukturbedarfe nicht bekannt sind.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Gegen SPD, CDU), den Antrag anzunehmen. |
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