Drucksache - DS/2111/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das Grundstück Prinzenstraße 35 – 38, auf dem sich derzeit der Prinzessinnengarten befindet, im Rahmen des Clusterungsprozesses im Portfolioausschuss des Landes als „Vermarktungsperspektive 3“ (Erbbaupacht) eingruppiert werden kann.
Durch die Vergabe in Erbbaupacht soll das internationale Vorzeigeprojekt für Urban Gardening sowie dessen belebende Strahlwirkung auf dem umgebenden Kiez erhalten bleiben. Darüber hinaus trägt der Prinzessinnengarten zur Linderung des Grünflächenmangels im Bezirk bei und bietet nicht zuletzt Kindern, Jugendlichen und Schulklassen Natur zum Anfassen und „Selbermachen“.
Stadtweit leistet der Prinzessinnengarten einen großen Beitrag zur Umweltbildung, durch den Aufbau von Gärten an Kitas, Schulen und Universitäten sowie durch die Entwicklung umweltpädagogischer Spiele. Bundesweit beraten und begleiten die Menschen des Prinzessinnengarten andere Nachbarschaftsgärten. Die Nachbarschaftakademie bietet eine Plattform für den freien Wissensaustausch.
Diese für den Bezirk, die Stadt und darüber hinaus sehr vorteilhaften Wirkungen und Dienstleistungen dokumentieren die stadtübergreifende Bedeutung des Prinzessinnengarten und sollen nach Möglichkeit dauerhaft abgesichert und erhalten bleiben.
Begründung:
Das gesamte Berliner Landesvermögen an Immobilien und Grundstücken wird derzeit im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Senats geclustert. Die Bezirke müssen dafür alle ihre Grundstücke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen und künftigen Nutzung prüfen und an den Portfolioausschuss melden. Dabei müssen sie alle Liegenschaften in vier Kategorien einordnen (Fachvermögen, Daseinsvorsorge, Vermarktungsperspektive, Entwicklungsperspektive).
Im Fall des Grundstücks Prinzenstraße 35-38 muss eine langfristige Vermietung in Erbpacht (Vermarktungsperspektive 3) an die derzeitigen Nutzer*innen im Interesse der Gesamtgemeinde liegen, um die vielfältigen Vorteile zu erhalten, die Bezirk und Land von der derzeitigen Nutzung haben.
Die Entscheidungen über die letztendliche Clusterung der Liegenschaften wird im Portfolioausschuss getroffen, dessen Vorsitz bei der Senatsverwaltung für Finanzen liegt. Entscheidungen werden einstimmig getroffen, in Dissensfällen entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die Clusterung der betroffenen Liegenschaft.
Die Multiplikatorenwirkung des Prinzessinnengarten über das eigene Grundstück hinaus wird nicht zuletzt durch folgende Aufzählungen deutlich:
Schulen und Kitas in denen Schulgärten aufgebaut wurden und betreut werden: Immanuel Kant Gymnasium Internationale Kant Schule Hector Petersen Schule Carl-Bolle Schule Phorms Education Lichterfelde & Mitte Sophienkita Samariterkita Kita Pusteblume Kita Trauminsel Ikarus-Grundschule Hemingway Schule Gymnasium Hohenbaden Baden-Baden Jane-Addams-Schule Kita Gänseblümchen Kita Lausebande
Folgende Gärten waren/sind beim Prinzessinnengarten in Beratung: Gartendeck in Hamburg Neuland in Köln Pflanzstelle in Köln Grüner Weg in Köln Carlsgarten in Köln Mauergarten in Berlin Himmelbeet in Berlin O´ pflanzt is in München
BVV 16.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 13.04.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das Grundstück Prinzenstraße 35 – 38, auf dem sich derzeit der Prinzessinnengarten befindet, im Rahmen des Clusterungsprozesses im Portfolioausschuss des Landes als „Vermarktungsperspektive 3“ (Erbbaupacht) eingruppiert werden kann.
Durch die Vergabe in Erbbaupacht soll das internationale Vorzeigeprojekt für Urban Gardening sowie dessen belebende Strahlwirkung auf dem umgebenden Kiez erhalten bleiben. Darüber hinaus trägt der Prinzessinnengarten zur Linderung des Grünflächenmangels im Bezirk bei und bietet nicht zuletzt Kindern, Jugendlichen und Schulklassen Natur zum Anfassen und „Selbermachen“.
Stadtweit leistet der Prinzessinnengarten einen großen Beitrag zur Umweltbildung, durch den Aufbau von Gärten an Kitas, Schulen und Universitäten sowie durch die Entwicklung umweltpädagogischer Spiele. Bundesweit beraten und begleiten die Menschen des Prinzessinnengarten andere Nachbarschaftsgärten. Die Nachbarschaftakademie bietet eine Plattform für den freien Wissensaustausch.
Diese für den Bezirk, die Stadt und darüber hinaus sehr vorteilhaften Wirkungen und Dienstleistungen dokumentieren die stadtübergreifende Bedeutung des Prinzessinnengarten und sollen nach Möglichkeit dauerhaft abgesichert und erhalten bleiben.
BVV 27.04.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das Grundstück Prinzenstraße 35 – 38, auf dem sich derzeit der Prinzessinnengarten befindet, im Rahmen des Clusterungsprozesses im Portfolioausschuss des Landes als „Vermarktungsperspektive 3“ (Erbbaupacht) eingruppiert werden kann.
Durch die Vergabe in Erbbaupacht soll das internationale Vorzeigeprojekt für Urban Gardening sowie dessen belebende Strahlwirkung auf dem umgebenden Kiez erhalten bleiben. Darüber hinaus trägt der Prinzessinnengarten zur Linderung des Grünflächenmangels im Bezirk bei und bietet nicht zuletzt Kindern, Jugendlichen und Schulklassen Natur zum Anfassen und „Selbermachen“.
Stadtweit leistet der Prinzessinnengarten einen großen Beitrag zur Umweltbildung, durch den Aufbau von Gärten an Kitas, Schulen und Universitäten sowie durch die Entwicklung umweltpädagogischer Spiele. Bundesweit beraten und begleiten die Menschen des Prinzessinnengarten andere Nachbarschaftsgärten. Die Nachbarschaftakademie bietet eine Plattform für den freien Wissensaustausch.
Diese für den Bezirk, die Stadt und darüber hinaus sehr vorteilhaften Wirkungen und Dienstleistungen dokumentieren die stadtübergreifende Bedeutung des Prinzessinnengarten und sollen nach Möglichkeit dauerhaft abgesichert und erhalten bleiben.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
UVKI 06.09.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 14.09.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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