Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung möglichst unbefristet gilt.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.
Begründung:
Im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik ist es erforderlich, die im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung gesetzlich verankerten 30 % für mietpreisgebundene Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein nicht auf 20 Jahre zu begrenzen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt, insbesondere in Großstädten, ist auch langfristig zu erwarten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nach dem Auslaufen solcher Mietpreisbindungen die Mietwohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen verloren waren. Um langfristig Menschen mit niedrigem Einkommen nicht an den Stadtrand zu verdrängen und eine Mischung von Mietwohnungen in unterschiedlichen Preissegmenten sicherzustellen, ist eine unbefristete Mietpreisbindung - nach österreichischem Vorbild - für einen Teil der Mietwohnungen unabdingbar.
BVV 24.01.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)
SozBüDGes 15.03.2018
Betreff: Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 30 Jahre begrenzen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung möglichst unbefristet gilt.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.
StadtBW 18.04.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung unbefristet gilt.
Der BVV ist bis zur Sommerpause 2018 zu berichten.
BVV 25.04.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung unbefristet gilt.
Der BVV ist bis zur Sommerpause 2018 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.10.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 02.12.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 09.12.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.