Drucksache - DS/0596/V  

 
 
Betreff: Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 30 Jahre begrenzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Forck, SebastianJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
22.02.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit      
15.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beratung ff
18.04.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
18.11.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) gegenstandslos     
02.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_DS0596_Mietpreisbindung  
Anlage zur VzK DS/0596/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung möglichst unbefristet gilt.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.

 

Begründung:

Im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik ist es erforderlich, die im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung gesetzlich verankerten 30 % für mietpreisgebundene Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein nicht auf 20 Jahre zu begrenzen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt, insbesondere in Großstädten, ist auch langfristig zu erwarten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nach dem Auslaufen solcher Mietpreisbindungen die Mietwohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen verloren waren. Um langfristig Menschen mit niedrigem Einkommen nicht an den Stadtrand zu verdrängen und eine Mischung von Mietwohnungen in unterschiedlichen Preissegmenten sicherzustellen, ist eine unbefristete Mietpreisbindung - nach österreichischem Vorbild - für einen Teil der Mietwohnungen unabdingbar.

 

 

BVV 24.01.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)

 

 

SozBüDGes 15.03.2018

Betreff: Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 30 Jahre begrenzen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung glichst unbefristet gilt.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.

 

 

StadtBW 18.04.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung unbefristet gilt.

 

Der BVV ist bis zur Sommerpause 2018 zu berichten.

 

 

BVV 25.04.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 20 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung unbefristet gilt.

 

Der BVV ist bis zur Sommerpause 2018 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 02.12.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 09.12.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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