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Drucksache - DS/0568/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit dem Projekt „Gute betriebliche und berufliche Integration von Geflüchteten in kommunalen Betrieben und Verwaltungen“ der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und ihren Partnern eine Kooperation zu vereinbaren, die Geflüchteten eine Ausbildung und ggf. eine Beschäftigung in Behörden und Einrichtungen des Bezirks ermöglicht. Das Bezirksamt soll dazu umgehend seinen Bedarf feststellen und anschließend mit ver.di das Gespräch aufnehmen.
Begründung: Das o.g. Projekt von ver.di und ihren Partnern unterstützt Kommunen und Bezirke dabei, Geflüchtete an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ihrer Verwaltungen und Eigenbetriebe heranzuführen, ihnen eine Ausbildung und in der Folge die Integration in gute Beschäftigung zu ermöglichen. Das Projekt richtet sich an Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und anerkannte Geflüchtete, die die Schulpflicht erfüllt haben und eine Berufsausbildung anstreben. Diese Menschen beziehen in der Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem SGB II und sind bei Arbeitsagenturen oder SGB-II-Bedarfsträgern erfasst. Sprachkenntnisse auf dem B1-Niveau werden in der Regel vorausgesetzt. Ein grundlegendes Element des Ansatzes ist dabei neben Coaching, Arbeitsmarktorientierung und berufsbezogener Sprachförderung die Einstiegsqualifizierung („EQ“, § 54a SGB III). Ziel dieses Projektes ist, die Teilnehmenden in eine Einstiegsqualifizierung mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten oder eine Berufsausbildung überzuleiten. Diese Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisse werden durch eine Nachbetreuung flankiert. Hierfür steht bedarfsorientiert in erforderlichem Umfang für die Dauer der Einstiegsqualifizierung ein Coach zur Verfügung.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHI 27.02.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 28.02.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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