Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Datum: Do, 16.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1063/65
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom      
Ö 3     Bürgerbeteiligung      
Ö 3.1  
Einreichung eines Einwohner*innenantrags  
Enthält Anlagen
DS/1596/IV  
Ö 4     Transparenz      
Ö 4.1  
Weitergabe von öffentlichen Informationen generell erlauben  
Enthält Anlagen
DS/1593/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Informationen und Drucksachen des Bezirksamtes und der Verwaltung sind generell öffentlich, solange es keine begründeten Bedenken gegen die Öffentlichkeit dieser Unterlagen gibt.

Das Bezirksamt ist dazu angehalten im allgemeinen nur Informationen, wo Bedenken bezüglich personenbezogener Daten z.B. in Personalangelegenheiten bestehen oder Unterlagen zu einer Vertragsvergabe, beispielsweise die Bewerbungsunterlagen eines Trägers, als vertraulich und/oder rechtlich geschützt zu kennzeichnen.

Sollte es weitere Unterlagen geben, die als vertraulich und/oder rechtlich geschützt angesehen werden, so sind die Bezirksverordneten mit Angabe eines Grundes hierüber zu informieren.

Eine allgemeine Kennzeichnung als möglicherweise vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen als Standardeinstellung ist auszuschließen. Die zuständigen Datenschutzbeauftragten sollen die Mitarbeiter des Bezirksamtes weiterhin über mögliche Ausschlussgründe der Öffentlichkeit informieren und auf die Einhaltung des Datenschutzes achten.

 

Begründung:

 

Generell sollten Informationen, die von Parlamentariern und Verwaltung für die Vertretung der Belange der Bevölkerung ausgetauscht werden für die Bevölkerung öffentlich zugänglich sein.

Da Verwaltung und Politik in Vertretung der Bevölkerung arbeiten, sollte nur in begründeten Fällen die Öffentlichkeit von den Informationen ausgeschlossen werden.

Mails mit für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen, wie z.B.

Pressemitteilungen enthalten zur Zeit folgenden Disclaimer:

"Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig."

Gerade bei Informationen bei denen die Verbreitung gewünscht ist, ist dieser Standardhinweis kontraproduktiv.

 

 

BVV 25.03.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

 

Tra 16.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 29.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

   
    25.03.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.28 - überwiesen
   
   
    16.04.2015 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 4.1 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    29.04.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 5     Verwaltungsmodernisierung      
Ö 5.1  
Internetauftritt der Bürger*innenämter (BüA) auch in leichter Sprache  
Enthält Anlagen
DS/1614/IV  
Ö 5.2  
Überprüfung der Verständlichkeit von Antragsformularen  
Enthält Anlagen
DS/1487/IV  
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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